Die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern bekommen im Oktober erstmals die Auswirkungen der jüngsten Einwohnerhebung zu spüren. Wie das Innenministerium mitteilte, werden die monatlichen Zahlungen an die im Zensus 2022 ermittelten und im Juli dieses Jahres veröffentlichten geringeren Einwohnerzahlen angepasst. Allerdings bleibe die im Landesetat bereitgestellte Gesamtsumme für den Kommunalen Finanzausgleich mit jeweils 1,5 Milliarden Euro für 2024 und 2025 gleich, sodass es zu Verschiebungen innerhalb der Kommunalgemeinschaft komme. In den ersten neun Monaten hatte es Abschläge gegeben, die sich an den früheren Einwohnerzahlen orientierten.
Der Zensus – früher Volkszählung genannt – hatte zum Stichtag 15. Mai 2022 für Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 1.571.239 Einwohner ergeben. Das waren etwa 56.000 weniger als nach den Daten der Meldeämter zu erwarten gewesen wäre. Als Gründe für die Differenz wurden unter anderem unterbliebene Abmeldungen bei Auswanderung ins Ausland, fehlende Ummeldungen von Studenten oder die Umwidmung von Wohnungen in Ferienwohnungen genannt.
Die Auswirkungen des Bevölkerungsschwundes auf die Mittelzuweisungen des Landes fallen für die meisten Städte und Gemeinden zunächst weniger drastisch aus als von diesen befürchtet. Obwohl nach Angaben des Statistikamtes bei 550 der landesweit etwa 700 Kommunen die Einwohnerzahl nach unten korrigiert wurde, bekommen nur 269 auch weniger Geld vom Land. Laut Innenministerium steigen für 456 Kommunen die Landeszuweisungen, weil deren Bevölkerung weniger zurückging als im Landesdurchschnitt. Dazu zähle auch die Landeshauptstadt Schwerin. Auf drastische Kürzungen müssten sich unter anderem das Ostseebad Heringsdorf auf Usedom, Usedom Stadt (Vorpommern-Greifswald) und Nostorf (Landkreis Ludwigslust-Parchim) einstellen.
Auch bundesweit hatte der Zensus 2022 ergeben, dass die Einwohnerzahl in Deutschland geringer ist als angenommen. Das hat auch Auswirkungen auf den Finanzausgleich zwischen den Bundesländern. Das Schweriner Finanzministerium erwartet künftig etwa 180 Millionen Euro pro Jahr weniger an Zuweisungen. Das entspricht etwa 1,6 Prozent des gesamten Landeshaushaltes. Die Mindereinnahmen werden auch Auswirkungen auf den Kommunalen Finanzausgleich in MV haben, so die Kommunen vermutlich spätestens ab 2026 mit Rückforderungen des Landes rechnen müssen.