Die finanzielle Lage der gesetzlichen Pflegeversicherung ist dramatischer als bisher öffentlich bekannt. Nach Informationen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) aus Koalitionskreisen ist die Pflegeversicherung nach aktueller Einschätzung der Regierung bereits im kommenden Februar zahlungsunfähig, wenn nicht vorher eingegriffen werde. Es liefen bereits Gespräche in der Koalition über eine Notoperation, um eine Pleite zu verhindern, hieß es.
Die von den Krankenkassen bisher prognostizierte Erhöhung des Beitragssatzes um 0,2 Prozentpunkte reicht den Angaben zufolge aber nicht aus. In der Regierung wird vielmehr von einem Bedarf in Höhe von 0,25 bis 0,3 Prozentpunkten ausgegangen. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass nach der Bundestagswahl im Herbst 2025 mit einer längeren Phase der Regierungsbildung zu rechnen sei. Deshalb müsse die Erhöhung so ausfallen, dass das Geld mindestens bis zum Frühjahr 2026 ausreicht.
Derzeit gilt in der Pflegeversicherung ein allgemeiner Beitragssatz von 3,4 Prozent. Kinderlose zahlen 4 Prozent. Für Familien mit mehr als einem Kind unter 25 Jahren gibt es Abschläge. Eine Beitragserhöhung von 0,3 Punkten in der Pflege käme noch zu dem in der Krankenversicherung erwarteten Plus von 0,7 Prozentpunkten hinzu. Damit könnten die Sozialbeiträge zum Jahresanfang 2025 so stark steigen wie seit über 20 Jahren nicht mehr.
Kürzlich hatte ein juristisches Gutachten den Bund aus verfassungsrechtlichen Gründen verpflichtet, der Pflegeversicherung die in der Corona-Pandemie entstandenen Mehrkosten in Milliardenhöhe vollständig zu erstatten. Die Finanzierung von Corona-Tests oder die Bezahlung von Pflege-Boni für die Beschäftigten seien gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die aus Steuermitteln zu leisten seien, hieß es in dem Gutachten der Krankenkasse DAK-Gesundheit. Die genannten Maßnahmen hatten bei der Pflegeversicherung nach Angaben der DAK zu Mehrausgaben von rund 13 Milliarden Euro geführt. Inwiefern eine Erstattung die Lage der gesetzlichen Pflegeversicherung verbessern würde, ist unklar.