Sonntag, 24.November 2024 | 02:33

Verbraucher aufgepasst: Das ändert sich im Oktober

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Das BAföG wird erhöht, bei der Gartenarbeit darf wieder vollumfänglich zugelangt und bestimmte Winterreifen dürfen nicht mehr genutzt werden. Und dann wird auch noch die Zeit umgestellt. Dies und anderes erwartet uns im neuen Monat.

BAföG wird erhöht

Mit der aktuellen BAföG-Reform werden die Bedarfssätze um fünf Prozent auf 475 Euro angehoben. Auch die Wohnkostenpauschale für auswärtswohnende Studenten wird erhöht, von 360 auf 380 Euro. Für auswärtswohnende Schüler ist eine entsprechende Steigerung vorgesehen. Der Förderungshöchstbetrag steigt von 934 auf 992 Euro. Das ist eine Steigerung um 6,2 Prozent.

Zudem werden die Freibeträge vom Einkommen der Eltern und der Ehe- oder Lebenspartner der Geförderten um insgesamt 5,25 Prozent angehoben. Ebenso werden die Freibeträge, die bei der Darlehensrückzahlung gelten, um nun insgesamt 5,25 Prozent erhöht.

M+S-Winterreifen nur noch bis Ende des Monats erlaubt

Am 30. September läuft die Übergangsfrist für Winterreifen mit „M+S“-Kennzeichnung aus. „M+S“ steht für Matsch und Schnee. Vor 2018 hergestellte Reifen, die nur eine „M+S“-Kennzeichnung tragen, haben nur noch Bestandschutz bis zum Ende des Monats. Wer bei winterlichem Wetter mit diesen Reifen unterwegs ist, riskiert ab Oktober ein Bußgeld.

Microsoft stellt Support für Windows 21H2 und 22H2 ein

Bis zum 8. Oktober stehen die letzten Sicherheitsupdates für Windows 11 in der Version 21H2 der Enterprise- und Education-Edition sowie der 22H2 Edition Home und Pro an. Danach gibt es keine Sicherheitsupdates für das System mehr. Es kann aber weiter genutzt werden. Nach diesem Datum erhalten Geräte, auf denen diese Version ausgeführt wird, keine monatlichen Sicherheits- und Qualitätsupdates mehr, die Schutz vor den neuesten Sicherheitsbedrohungen bieten.

Neue Fragen bei theoretischer Führerscheinprüfung

Ab dem neuen Monat werden die Fragen für die theoretische Führerscheinprüfung geändert. Insgesamt kommen im aktualisierten Katalog 57 neue beziehungsweise überarbeitete Theorie-Fragen über alle Klassen verteilt hinzu. Die Durchfallquote der Prüfung lag in den vergangenen Jahren bei weit über 30 Prozent.

Heckenschnitt wieder erlaubt

Wer in seinem Garten Hand anlegen und dazu Hecken, Sträucher und Bäume radikal beschneiden will, darf dies ab 1. Oktober wieder tun. Vom 1. März bis 30. September ist das laut Bundesnaturschutzgesetz verboten, zulässig sind in diesem Zeitraum nur „schonende Form- und Pflegeschnitte“. Die gesetzliche Regelung soll den Lebensraum von Vögeln und anderen Tieren schützen.

Hydraulischer Abgleich bei der Heizung

Zum neuen Monat treten auch Neuregelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum verpflichtenden hydraulischen Abgleich vom Fachbetrieb bei der Heizung in Kraft. Bei Mehrfamilienhäusern mit mindestens sechs Wohnungen müssen dann auch alle Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger geprüft werden, die neu eingebaut werden. Hierdurch sollen die Wärmeströme im Heizungssystem verbessert werden, sodass sich die Energie auch gleichmäßig auf die Heizkörper verteilt. Damit soll Energie eingespart werden, was auch die Heizkosten senkt.

Kosten für RS-Viren-Prophylaxe werden übernommen

Neugeborene und Säuglinge können zum Schutz vor schweren Atemwegsinfektionen durch das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) Medikamente mit entsprechenden Antikörpern bekommen. Die Kosten für diese Prophylaxe übernehmen bereits seit dem 14. September die gesetzlichen Krankenkassen. Das hilft, RSV-bedingte Krankenhausaufenthalte und Todesfälle zu verhindern.

Payback Pay in Online-Shops nutzbar

Ab dem neuen Monat können Payback-Nutzer in ausgewählten Online-Shops die Bezahlfunktion Payback Pay nutzen, welche das Einlösen gesammelter Punkte beim Online-Einkauf ermöglicht. Zunächst soll die Nutzung unter anderem bei dm, Rewe und Thalia möglich sein, Media Markt und Amazon sollen folgen. Bisher war die Nutzung der Bezahlfunktion nur bei einem stationären Einkauf möglich.

Zeitnähere Pflegebegutachtung durch Video-Telefonie

Pflegebegutachtungen per Video-Telefonie – das ist bereits seit dem 26. September möglich. Der Medizinische Dienst kann Pflegebedürftige so zeitnäher begutachten. Das ist wichtig, da es ohne die Begutachtung keine Leistungen der Pflegeversicherung gibt. In welchen Fällen Videobegutachtungen möglich sind, regeln die Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund. Grundlage hierfür ist das seit März geltende Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens.

Zeitumstellung steht an

Eigentlich von der EU schon so gut wie abgeschafft, muss aber auch wieder in diesem Herbst an der Uhr gedreht werden. Genauer: In der Nacht vom Samstag, den 26. Oktober auf Sonntag, den 27. Oktober wird die Uhr um eine Stunde von drei auf zwei Uhr zurückgestellt.

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