Der Streit um den als Regenbogencamp bekannten Dünen-Campingplatz in Prerow eskaliert weiter. Der langjährige Betreiber, die Regenbogen AG mit Sitz in Schleswig-Holstein, hat Klage gegen den Schweriner Umweltminister Till Backhaus (SPD) eingereicht.
Diese Klage richtet sich nach Angaben des Unternehmens gegen Aussagen des Ministers. Diese seien unsachliche Behauptungen und unwahre Tatsachenbehauptungen, außerdem verletzten sie Persönlichkeitsrechte, so der Vorwurf.
Es gehe um Äußerungen auf der Internetseite des Ministeriums, in einem Interview mit dem NDR sowie Aussagen von Backhaus während eines Treffens mit Campern. Als Beispiel wird etwa der Vergleich mit „Mietnomaden“ genannt, obwohl das Unternehmen stets pünktlich Miete zahle.
Das Verwaltungsgericht Schwerin bestätigte den Eingang der Klage. Die Regenbogen AG hatte nach eigenen Angaben Backhaus zuvor außergerichtlich aufgefordert, entsprechende Aussagen zu unterlassen – ohne Erfolg.
Backhaus selbst erklärte: „Unterlassungserklärungen habe ich nicht abgegeben, weil die von mir getätigten Äußerungen rechtlich zulässig waren.“ So wie die Regenbogen AG immer wieder ihre Sicht der Dinge öffentlich darstelle, habe auch er das Recht dazu. Backhaus sieht laut einer Mitteilung des Ministeriums eine Verbindung mit Gerichtsverfahren, die sich mit der Räumung landeseigener Teilflächen des Campingplatzes durch die Regenbogen AG befassen.
Die Regenbogen AG, die seit 30 Jahren auf dem Dünen-Campingplatz als Betreiberin aktiv ist, hat dort Infrastruktur wie Sanitäranlagen, Stromkästen und Wasserableitungen aufgebaut. Das Land kündigte den Pachtvertrag zum 31. Dezember 2023. Ein neuer Pächter wurde in einem Auswahlverfahren bestimmt.
Doch die Regenbogen AG räumte den Platz nicht. Nun streiten Land und Unternehmen vor Gericht. Letzteres pocht unter anderem auf Entschädigungszahlungen und darauf, dass ein Pachtvertrag noch länger gültig sei. Aber auch um das Vergabeverfahren an einen neuen Pächter geht es.
In einer Pressemitteilung der Regenbogen AG wird Backhaus nun vorgeworfen, er habe seine Amtspflicht zur Neutralität und der Verschwiegenheit verletzt und gegen das Sachlichkeitsgebot verstoßen. Er missbrauche seine Popularität und seinen Amtsbonus, um die öffentliche Meinung gegen das Unternehmen aufzubringen. Backhaus ließ hingegen erklären, er sei guten Mutes, dass das Gericht in seinem Sinne entscheiden würde.