Nach dem sexuellen Missbrauch seiner Tochter ist ein Mann aus Nordwestmecklenburg vom Landgericht Schwerin zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die zuständige Strafkammer legte dem 41-Jährigen unter anderem schweren sexuellen Kindesmissbrauch, Missbrauch von Schutzbefohlenen und den Besitz von Kinderpornografie zur Last. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, zwischen Januar 2022 und März 2024 seine Tochter in sechs Fällen missbraucht zu haben. Das Mädchen war anfangs drei und am Ende der Übergriffe fünf Jahre alt.
Das Gericht folgte mit dem Strafmaß dem Antrag der Staatsanwältin. Der Verteidiger hatte für eine Strafe von fünf Jahren und sechs Monaten plädiert.
Der Mann legte während des Prozesses ein umfangreiches Geständnis ab. Darin räumte er weitere Taten ein, die nicht angeklagt waren. Dem Geständnis war zu Prozessbeginn ein sogenanntes Rechtsgespräch zwischen den Verfahrensbeteiligten vorausgegangen. Dabei war dem einschlägig vorbestraften Angeklagten ein Strafrahmen von fünf Jahren und sechs Monaten bis maximal sechs Jahre und neun Monate in Aussicht gestellt worden, sofern er gesteht. Mit dem Geständnis vermied er eine Vernehmung seines Kindes vor Gericht.
Das Gericht wertete vor allem das Geständnis als strafmildernd. Zu seinen Gunsten sprach auch, dass er sich selbst angezeigt hatte, nachdem seine Tochter ihrer Mutter von dem Missbrauch erzählt hatte. Als strafschärfend stufte das Gericht in seiner Urteilsbegründung unter anderem den groben Vertrauensbruch seiner Tochter gegenüber ein.
Bei der Festnahme des Mannes hatten die Ermittlungsbehörden außerdem dessen Smartphone sichergestellt, auf dem sich mehr als 1.000 kinderpornographische Bild- und Videodateien befanden. Diese hätten vorwiegend den Missbrauch von Mädchen im Alter von vier bis zehn Jahren beinhaltet, hieß es während des Prozesses. Auch dieser Tatbestand wurde bei der Strafzumessung durch das Gericht berücksichtigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.