Sonntag, 24.November 2024 | 01:42

Zwei Männer wegen bandenmäßigen Autodiebstahls vor Gericht

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Wegen schweren Bandendiebstahls und Hehlerei stehen zwei Männer vor dem Landgericht in Schwerin. Gemeinsam mit bislang nur zum Teil bekannten Komplizen sollen sie zwischen Mai und Dezember 2022 vorwiegend in Norddeutschland Autos oder Autoteile gestohlen und zu Geld gemacht haben.

Dem 30-jährigen, einschlägig vorbestraften Angeklagten werden 22 Fälle zur Last gelegt. Den Vermögenswert dieses Diebesgutes bezifferte die Staatsanwaltschaft mit 171.520 Euro.

Der 27 Jahre alte und in einem früheren Verfahren zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilte Mitangeklagte soll an fünf Taten beteiligt gewesen sein und dabei 17.000 Euro ergaunert haben. Die Wagen sollen von den beiden polnischen Männern als Teil einer Bande nach Polen gebracht worden sein.

Zu Beginn des zunächst auf sechs Verhandlungstage angesetzten Prozesses teilte der Richter mit, dass es bei glaubhaften Geständnissen zu einer sogenannten Verständigung kommen könne. Dem 30-Jährigen wurde dabei eine Haftstrafe von fünfeinhalb bis sechs Jahren in Aussicht gestellt. Dieser habe bereits auch die Bereitschaft durchblicken lassen, darauf einzugehen.

An den 27-Jährigen, der einen Deal bislang ablehne, appellierte der Richter, nochmals darüber nachzudenken. Ihm stellte das Gericht eine Gesamtstrafe von drei Jahren und zehn Monaten bis vier Jahre und drei Monate in Aussicht.

Neben einem umfassenden Geständnis sei aber die Rücknahme des Einspruchs gegen das Urteil aus dem früheren Prozess Voraussetzung. Das Amtsgericht hatte den Mann zu drei Jahren und vier Monaten verurteilt, wogegen er in Berufung ging.

Laut Gericht hat er davon schon 14 Monate abgesessen. Die nun angebotene Gesamtfreiheitsstrafe liege nur wenig über dem ersten Urteil. „Ich mache Ihnen ein Angebot, dass Sie nicht ablehnen sollten“, sagte der Richter unter Anspielung auf ein bekanntes Filmzitat.

Die Bande hatte es vor allem auf die Automarken VW, Seat, Peugeot und Fiat abgesehen. Die Taten ereigneten sich in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Brandenburg. Unter anderem durch die Auswertung von Blitzerfotos aus Geschwindigkeitskontrollen waren die Ermittler auf die Spur der beiden Angeklagten gekommen.

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