Freitag, 20.September 2024 | 07:51

Leichterer Zugang zu Ärzten für Geflüchtete

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In Mecklenburg-Vorpommern schreitet die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Asylsuchende weiter voran. Innenminister Christian Pegel (SPD) unterzeichnete gemeinsam mit den im Land ansässigen Krankenkassen eine Rahmenvereinbarung über die Einführung.

“Unser gemeinsames Ziel ist es, die Abläufe für alle zu erleichtern, die Kreise und kreisfreien Städte nachhaltig von Verwaltungsaufwand zu entlasten sowie den Zugang zum Gesundheitssystem durch Nutzung einer solchen elektronischen Gesundheitskarte zu vereinfachen”, sagte Pegel.

An der Vereinbarung beteiligen sich fünf der acht Landkreise und kreisfreien Städte. Nicht dabei sind nach Auskunft des Innenministeriums bislang die Landkreise Vorpommern-Rügen, Vorpommern-Greifswald sowie Nordwestmecklenburg.

Jeder der beteiligten Verwaltungseinheiten wird eine Krankenkasse an die Seite gestellt, die bilateral die Einzelheiten der Umsetzung abstimmen. Nach einer Datenübertragung an die Kassen können die ersten Karten schon Mitte bis Ende September an die geflüchteten ausgegeben werden.

“Die Digitalisierung bei der Ermöglichung des Arztbesuches und vor allem bei der Abrechnung reduziert den Aufwand insbesondere für die Kommunen”, sagte Pegel und ergänzte: “Alle Landkreise und kreisfreien Städte werden davon profitieren: Neben dem Bürokratieabbau können sie auf die Erfahrung und die Strukturen der gesetzlichen Krankenversicherung setzen.”

Bislang müssen sich Flüchtlinge einen sogenannten Behandlungsschein von einer staatlichen Stelle, beispielsweise dem Sozialamt, ausstellen lassen, bevor sie medizinischen Rat einholen oder eine Behandlung veranlassen können. Mit der elektronischen Gesundheitskarte wird ein direkter Arztbesuch ermöglicht.

Die Einführung der Karte fußt auf einem Landtagsbeschluss von März 2023. “Wir setzen damit unsere Zusage aus dem gemeinsamen Flüchtlingsgipfel von Land und Kommunen um”, sagte Pegel. In Mecklenburg-Vorpommern wurden von Januar bis Juni 2024 insgesamt 2.664 Asylerstanträge gezählt.

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