Der Landesrechnungshof hat die Personalpolitik der Landesregierung kritisiert. Mit dem Doppelhaushalt 2024/2025 schaffe die Landesregierung weiter neue Stellen, monierte die Prüfbehörde in ihrem am Dienstag veröffentlichten Landesfinanzbericht 2024. Der bereits zuvor beobachtete Aufwuchs habe sich mit mehr als 1.000 neuen Stellen 2024 unvermindert fortgesetzt.
Rechnungshof-Präsidentin Martina Johannsen warnte: „Mit einer steigenden Zahl Landesbeschäftigter geht auch ein deutlicher Anstieg der Personalausgaben einher.“ Zudem sei eine große Verwaltung nicht automatisch auch eine gute Verwaltung. Mecklenburg-Vorpommern hat nach dem jüngsten Zensus per 15. Mai 2022 noch 1,57 Millionen Einwohner – 2,4 Prozent weniger als 2011.
Beim Zukunftsthema Digitalisierung kommen das Land und auch die Kommunen dem Rechnungshof zufolge viel zu langsam voran. Ein Jahr nach Ende der gesetzlichen Umsetzungsfrist für das Onlinezugangsgesetz (OZG) am 31. Dezember 2022 habe die Landesverwaltung nur 20 Prozent aller Verwaltungsleistungen elektronisch angeboten, bemängelt Johannsen. Auch die von den Kommunen umzusetzenden OZG-Leistungen seien weiterhin nicht flächendeckend verfügbar. Der Landesrechnungshof sieht nach Worten seiner Präsidentin in der schleppenden Digitalisierung ein großes Risiko für die Modernisierung und Aufgabenerfüllung der Verwaltung.
Der Landesrechnungshof sieht dabei weniger ein Geld- als ein Umsetzungsproblem. Im Landeshaushalt seien erhebliche Haushaltsmittel für IT-Ausgaben bereitgestellt gewesen, dennoch träten viele Projekte seit Jahren auf der Stelle, so Johannsen. „Seit 2019 gelingt es der Landesverwaltung nicht, die Mittel im bereitgestellten Umfang zu nutzen.“
Eine Prüfung beim Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern als Empfänger von Fördergeldern des Landes ergab dem Bericht zufolge, dass der Geschäftsführer seit 2019 überhöht bezahlt wird. Der Verband habe das für Zuwendungsempfänger geltende Besserstellungsverbot missachtet, so Johannsen. Vorgesehen sei für den Verbandsgeschäftsführer eine Vergütung vergleichbar mit der Besoldungsgruppe B 2, bezahlt werde er jedoch nach B 5. Der Unterschied beträgt dem Vernehmen nach etwa 1.500 Euro monatlich.
Das Geschäftsführergehalt werde aus Landesmitteln bezahlt. Außerdem dürften er und seine Frau seinen Dienstwagen privat nutzen – auch das kritisiert Johannsen. An der Berufung des Verbandsgeschäftsführers zum Tourismusbeauftragten des Landes im Jahr 2022 fand die Prüfbehörde ebenfalls Kritikwürdiges: Dessen Aufgaben seien nicht genau genug definiert, hieß es. Für den Job bekommt der Verbandsgeschäftsführer dem Bericht zufolge eine Zulage von 20 Prozent seines Gehaltes.
Für den Radwegebau in Mecklenburg-Vorpommern gibt es dem Landesrechnungshof zufolge keinen Plan bei der Landesregierung. Im zunächst zuständigen Energieministerium habe es weder einen Überblick zu Bestand und Zustand gegeben noch einen klaren Plan zur Schaffung eines Radwegenetzes, so Johannsen. Damit habe das Ministerium den baulichen und finanziellen Bedarf nicht ermitteln und den ordentlichen Einsatz öffentlicher Gelder nicht sicherstellen können. Das heute zuständige Wirtschaftsministerium habe diese grundlegenden Mängel bisher auch nicht ausgeräumt.
Der Rechnungshof prüfte aus dem Jahr 2022 nach eigenen Angaben 2.381 der 45,7 Millionen Buchungen der Landesverwaltung. Jede fünfte habe wesentliche Fehler gehabt, hieß es. Ein Fehler sei zum Beispiel dann wesentlich, wenn ein finanzieller Schaden für das Land entstanden ist oder hätte entstehen können. Dramatisch ist das aber offenbar nicht. „Da dennoch die Einnahmen und Ausgaben bis auf wenige Ausnahmen ordnungsgemäß belegt waren, spricht nichts gegen eine Entlastung der Landesregierung“, sagte Johannsen.