Freitag, 22.November 2024 | 22:17

FDP zweifelt Wahl vorab wegen falscher Stimmzettel an

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Nach der Panne mit einem fehlerhaften Stimmzettel für einen Wahlbezirk in der Stadt Neubrandenburg hat die FDP vorsorglich Widerspruch gegen die Gültigkeit der Stadtvertreterwahl (9. Juni) eingelegt. Zwar sehe das Gesetz den Widerspruch nur im Anschluss an eine Wahl vor, dennoch gebe es Ausnahmen. Diese bestehe dann, wenn absehbar wäre, dass die Wahl im anschließenden Wahlprüfungsverfahren für ungültig erklärt werden müsste, heißt es in einem Schreiben des FDP-Politikers Toralf Schnur an die örtliche Wahlleitung. Demnach bestehen Bedenken, dass sich Wähler bei der geplanten Nachwahl vom Ergebnis in den beiden anderen Wahlbezirken beeinflussen lassen könnten.

Die Stadtverwaltung hatte am Montag mitgeteilt, dass aufgrund fehlerhafter Stimmzettel die Wahl für die Stadtvertretung am 9. Juni in einem der drei Wahlbezirke Neubrandenburgs abgesagt wird. Etwa 1500 der verschickten Wahlzettel könnten nicht gewertet werden. Die Wahl in Bezirk eins werde mindestens vier Wochen nach dem eigentlichen Wahltermin nachgeholt, der genaue Tag durch die Stadtvertretung festgesetzt, teilte Gemeindewahlleiterin Heike Rathsack mit.

In dem Schreiben, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, beklagt Schnur als Vertrauensperson für den Wahlvorschlag der FDP, dass die Partei selbst keine nachvollziehbare Begründung für die Absage der Wahl im betroffenen Wahlbereich erhalten habe. Dies müsse unverzüglich erfolgen. Gleichzeit müsse dargelegt werden, „warum keine Heilung mehr möglich ist“.

Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommerns als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde und der Landeswahlleiter hatten den Angaben zufolge das Vorgehen der Stadt gebilligt. Die Wahlen zum Kreistag und zum Europaparlament, die am 9. Juni parallel abgehalten werden, könnten in allen Neubrandenburger Wahlbezirken wie geplant stattfinden, wurde betont.

Auf das Landesergebnis für die Kommunalwahlen hat die Panne in Neubrandenburg keinerlei Auswirkungen. Für die Berechnung des vorläufigen Endergebnisses werden lediglich die Stimmabgaben für die sechs Landkreise und die Vertretungen der beiden kreisfreien Städte Rostock und Schwerin herangezogen.

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