Vor dem Rostocker Landgericht ist am Dienstag der Berufungsprozess gegen einen jungen Mann fortgesetzt worden, der wegen eines tödlichen Unfalls nach einer Sommerparty in Bad Doberan angeklagt ist. Bei dem Unfall nach einer XXL-Schaumparty auf dem Gelände der Galopprennbahn Bad Doberan im Sommer 2022 starb eine junge Frau, vier weitere Menschen wurden teils schwer verletzt. Der damals 19-Jährige hatte mit seinem PS-starken Auto, in dem sich weitere Partygäste befanden, auf einer nahe gelegenen Straße eine Gruppe angefahren, die zuvor ebenfalls die Party verlassen hatte.
Der heute 21-Jährige hatte zum Auftakt des Berufungsprozesses Mitte April eingeräumt, vor dem Unfall Alkohol konsumiert und während der Party zwei Whiskey-Cola getrunken zu haben. Während der Verhandlung in erster Instanz vor dem Amtsgericht hatte er den bei ihm nachgewiesenen Alkohol noch mit der Nutzung eines Mundsprays erklärt. Im Berufungsprozess hatte er seine damalige Aussage revidiert. Am Dienstag sollen nach einer Zeugenvernehmung die Plädoyers gehalten und das Urteil gesprochen werden.
Das Rostocker Amtsgericht hatte den jungen Mann Ende Juni vorigen Jahres wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Zusätzlich wurde eine Sperre verhängt, durch die der Angeklagte erst nach drei Jahren wieder eine Fahrerlaubnis bekommen kann. Dagegen gingen der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft in Berufung. Die Berufung bezieht sich nach Aussage des Vorsitzenden Richters nur auf die Rechtsfolgen, also das Strafmaß. Die vorinstanzliche Feststellung, dass es sich um einen vermeidbaren Unfall handle, der zum Tod und den Verletzungen der Geschädigten geführt habe, sei rechtskräftig.