Montag, 25.November 2024 | 07:34

Europa- und Kommunalwahlen: Hinweise für die Beantragung von Briefwahlunterlagen

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Am 9. Juni 2024 finden die Europa-, Kreistags- und Bürgerschaftswahlen statt. Die Vorbereitungen hierfür laufen bereits in vollem Gange.

Bis zum 18.05.2024 sollen die Wahlbenachrichtigungskarten zugestellt werden. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, sollte sich mit der Gemeindewahlbehörde (Tel.: 03841/251-3225, E-Mail: wahlen@wismar.de) in Verbindung setzen. Denn nur wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann an der Wahl teilnehmen.

Die Briefwahlunterlagen können auch schriftlich mit dem auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte versehenen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins angefordert werden. Sofern Wähler diese Möglichkeit in Anspruch nehmen möchten, sollten sie daran denken, Ihren Antrag an den entsprechenden Stellen auszufüllen und zu unterschreiben.

Der Antrag kann aber auch bereits jetzt schriftlich gestellt werden. Hierfür sind Nachname, Vornamen, Geburtsdatum, Anschrift und ggfs. die abweichende Anschrift, an die die Unterlagen versandt werden sollen, anzugeben. Auch eine Beantragung per E-Mail ist mit Angabe der vorher genannten Daten zulässig; eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Ab Samstag (04.05.2024) kann jeder zudem die Möglichkeit des Online-Wahlverfahrens (OLIWA) nutzen und seine Unterlagen so ganz einfach über die Homepage der Hansestadt Wismar beantragen. Bei einer Antragstellung vor Ort haben potentielle Wähler ab dem 13.05.2024 ebenfalls die Möglichkeit der sofortigen Stimmabgabe.

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