Nach dem gewaltsamen Tod des sechsjährigen Joel aus Pragsdorf in Mecklenburg-Vorpommern ist ein 15-Jähriger zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Neubrandenburg sprach den Jugendlichen des Mordes schuldig.
Das Landgericht Neubrandenburg sah es laut Urteil als erwiesen an, dass der Jugendliche auf den kleinen Joel eingestochen hatte. Der Junge war am Abend des 14. September vergangenen Jahres mit schwersten Stichverletzungen in einem Gebüsch bei einem Bolzplatz gefunden worden. Versuche, ihn wiederzubeleben, blieben erfolglos.
Der zum Tatzeitpunkt 14-Jährige war ursprünglich wegen Totschlags angeklagt worden. Der Prozess fand wegen seines Alters bis zur Urteilsverkündung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Am heutigen Donnerstag waren Pressevertreter zugelassen.
Nach Angaben von Christine Habetha, Anwältin von Joels Eltern und Vertreterin der Nebenklage, hatten sie und auch die Staatsanwaltschaft auf Mord plädiert. Demnach hatte die Staatsanwaltschaft acht Jahre Jugendstrafe und Habetha die Höchststrafe von zehn Jahren und den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung gefordert. Der Verteidiger des Angeklagten hatte auf Totschlag plädiert und sieben Jahre gefordert.
Der Fall hatte bundesweit für Bestürzung gesorgt. Der nun Verurteilte war rund zwei Wochen nach der Tat festgenommen worden. Er galt als letzter Mensch, der Joel lebend gesehen hatte. Der Jugendliche hatte sich nach früheren Angaben der Ermittler in Widersprüche verstrickt. Zudem war demnach seine DNA-Spur am Tatmesser gefunden worden. Er und die Familie des Opfers hätten sich aus dem Dorf gekannt.
Anfang April hatte der Angeklagte nach langem Schweigen ein Teilgeständnis abgelegt und von einer Beteiligung eines anderen Menschen gesprochen, bei dem es sich nicht um den Bruder handelte. Dass die Staatsanwaltschaft auch gegen ihn Ermittlungen eingeleitet hatte, war kurz nach dem Prozessauftakt bekannt geworden.
Für Aufsehen hatte auch die Entscheidung des Gerichts gesorgt, den Angeklagten aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Es sah nach damaliger Aussage keinen Haftgrund. Die Staatsanwaltschaft legte Widerspruch ein, das Oberlandesgericht Rostock kassierte die Entscheidung.
Vorige Woche sorgte dann ein umfassendes Geständnis des Jugendlichen für Überraschung. Nach Aussage Habethas sagte der Angeklagte – anders als zuvor – aus, allein gehandelt zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.