Der Streaminganbieter DAZN hat im Streit mit der Deutschen Fußball Liga (DFL) um die TV-Rechte erwartungsgemäß die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) eingeschaltet. Diesen fristgemäß eingeleiteten formalen Schritt bestätigte ein Sprecher. Gemäß der Ausschreibungsunterlagen ist jener Gang vor ein Schiedsgericht für einen Streitfall als erste Instanz vorgesehen, zuletzt hatten sich DAZN und DFL mit Attacken und Vorwürfen öffentlich bekriegt.
Vor einem Schiedsgericht kann im Normalfall jede Streitpartei einen unabhängigen Schiedsrichter benennen. Diese zwei Schiedsrichter wählen zusammen einen vorsitzenden Schiedsrichter aus. Das Trio soll schließlich eine einvernehmliche Beilegung des Konflikts herbeiführen. Gelingt dies nicht, kann es auch einen Rechtsspruch vorbringen. Das entsprechende Schiedsverfahren könnte sich durchaus bis August hinziehen, die Ausschreibung der TV-Rechte wäre in der Schwebe.
Wegen des Disputs mit DAZN hatte die DFL Mitte April die Auktion der deutschsprachigen Medienrechte für die vier Spielzeiten von 2025/26 bis 2028/29 ausgesetzt. Konkret geht es um das Rechtepaket B, das die Samstagsspiele der Bundesliga um 15.30 Uhr sowie die Einzelspiele am Freitagabend und die Relegation enthält.
Jahrelanger Rechtsstreit droht – oder läuft es wie bei Discovery/Eurosport?
DAZN fühlt sich benachteiligt, weil sein Angebot für dieses Rechtepaket abgelehnt wurde, obwohl es „das finanziell attraktivste und überzeugendste“ gewesen sei. Die DFL hat nach eigenen Angaben das strittige Paket rechtmäßig an einen anderen Bieter vergeben, übereinstimmenden Berichten zufolge an Sky. Die Angebote von DAZN seien nicht ausschreibungskonform gewesen und deswegen nicht bei der Vergabe berücksichtigt worden, erklärte der Ligaverband. Die DFL weise den Vorwurf von DAZN, nicht korrekt über die Vergabebedingungen informiert gewesen zu sein, „entschieden zurück“.
Der Streaminganbieter hatte zuletzt öffentlich mit einem „jahrelangen“ Rechtsstreit gedroht. Nach dem Schiedsspruch könnte DAZN womöglich noch vor ordentliche Gerichte ziehen, dies wäre dann der Beginn eines vermutlich jahrelangen Rechtsstreits.
Ein Schiedsspruch hat die gleiche Wirkung wie ein rechtskräftiges Urteil und ist vor ordentlichen Gerichten nur wegen formeller Verstöße anfechtbar. Ein Schiedsverfahren dauert in der Regel kürzer als ein Verfahren vor staatlichen Gerichten, da es nur in einer Instanz geführt wird. Der DFL-Streit mit Discovery/Eurosport wegen ausbleibender Millionen-Zahlungen hatte 2020 insgesamt fast ein halbes Jahr gedauert.