Dienstag, 26.November 2024 | 00:48

Verbraucher aufgepasst: Das ändert sich im Mai!

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Der DB Streckenagent wird eingestellt, dafür ist 100-prozentiger Biodiesel verfügbar, der Krankenhaus-Atlas geht an den Start und Beschäftigte in der Altenpflege erhalten mehr Lohn. Zudem gibt es ein paar Feiertage. Dies und anderes erwartet uns im neuen Monat.

DB Streckenagent wird eingestellt

Der DB Streckenagent wird am 2. Mai 2024 eingestellt. Zukünftig bündelt die Deutsche Bahn Verbindungssuche, Ticketbuchung und Echtzeitinformation für Regional-, Nah- und Fernverkehr in der App DB Navigator und ergänzen lediglich beliebte Funktionen des DB Streckenagenten. Mit der Verknüpfung der Funktionen möchten das Unternehmen eine Plattform für die nahtlose und bedarfsgerechte Planung und Buchung von umweltfreundlichen Mobilitätslösungen für ihre Fahrgäste schaffen. So soll auch zukünftig über Verspätungen und Alternativrouten der DB-Züge informiert werden.

Neue PKW-Label für Neuwagen

Wer ab Mai einen Neuwagen erwirbt, erhält mehr Informationen vom Händler. Vorgeschrieben sind nun spezifische Verbrauchs- und Emissionsangaben. Dazu werden die Vorschriften für die Energieverbrauchskennzeichnung von Autos (PKW-Label) an die Vorgaben der EU-Verordnung von 2017 angepasst und konkretisiert. Anlass ist die europaweite Umstellung auf das sogenannte WLTP-Prüfmessverfahren (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure). Auf dem neuen PKW-Label werden Neuwagen in sieben CO2-Effizienzklassen eingeteilt: von „A“ (grün, beste) bis „G“ (rot, schlechteste). Ziel der Maßnahmen ist es, dass mehr Bürger energieeffiziente Autos mit wenig Schadstoffausstoß kaufen und PKW-Hersteller so auch immer mehr umweltfreundliche Wagen auf den Markt bringen.

100-prozentiger Biodiesel verfügbar

Rund 14 Millionen Fahrzeuge in Deutschland sind mit einem Dieselmotor ausgestattet. Deren Halter können beim Tanken voraussichtlich ab Anfang Mai auf reinen Biodiesel zurückgreifen, der aus Abfallstoffen wie Frittenfett, Holzresten, Zellulose-Abfällen oder Fischresten hergestellt wurde. Bislang konnten diese dem herkömmlichen Diesel nur in Höhe von 7 Prozent beigemischt werden. Die genaue Bezeichnung für den neuen Kraftstoff lautet HVO100.

Meta-Konzern mit KI-Warnhinweisen

Ab dem neuen Monat will der Konzern Meta durch Künstliche Intelligenz (KI) erzeugte oder manipulierte Fotos und Videos mit dem Warnhinweis „Made with KI“ versehen, anstatt diese zu löschen. Das betrifft die Plattformen des Unternehmens Facebook, Instagram und den Nachrichtenkurzdienst Threads.

Bußgelder aus der Schweiz können eingetrieben werden

Geldbußen, die aus Verkehrsverstößen aus der Schweiz resultieren, sind bisher nicht bindend gewesen, da das Land mit der Bundesrepublik das dafür erforderliche Geldsanktionsgesetz noch nicht umgesetzt hatte. Das ändert sich nun. Ab 1. Mai können Verkehrssünder durch die Bundesrepublik zur Kasse gebeten werden. Das neue Abkommen sorgt dafür, dass Raser und Falschparker auch in Deutschland zahlen müssen. Ein Ticket wegen eines Verkehrsverstoßes muss aber erst ab einer Höhe von 70 Euro (80 Schweizer Franken) beglichen werden – allerdings inklusive der Verfahrenskosten. Die Vollstreckungsmöglichkeiten gelten aber auch umgekehrt, also für Schweizer, die in Deutschland gegen Verkehrsregeln verstoßen, wie der ADAC informiert.

Krankenhaus-Atlas geht an den Start

Mehr Informationen zur Qualität von Kliniken – das ist das Ziel des Krankenhaustransparenz-Gesetzes. Voraussichtlich ab 16. Mai können sich Patienten online besser über Fachgebiete, Personalausstattung oder Fallzahlen von Kliniken informieren. Mit dem interaktiven Krankenhaus-Atlas soll die Qualität der Krankenhäuser transparenter werden.

Patienten oder Angehörige können sich vor einem geplanten Eingriff zum Beispiel darüber informieren, in welchem Krankenhaus der Eingriff wie häufig vorgenommen wurde. Per Datenvergleich kann so herausgefunden werden, welche Klinik für den entsprechenden Eingriff spezialisiert ist.

Für Beschäftigte in der Altenpflege bringt der neue Monat höhere Mindestlöhne. Zum 1. Mai steht eine Anhebung ins Haus (jeweils pro Stunde):

Pflegehilfskräfte aktuell: 14,15 Euro; Mai: 15,50 Euro
Qualifizierte Pflegehilfskräfte aktuell: 15,25 Euro; Mai: 16,50 Euro
Pflegefachkräfte aktuell: 18,25 Euro; Mai: 19,50 Euro

Neues Feld auf Reisepässen und Personalausweisen

Den Hut aufzuhaben, ist meist eine gute Sache. Erst recht, wenn die Kopfbedeckung mit einem Doktortitel einhergeht und sich dieser dann auch in den Ausweispapieren wiederfindet. Doch vor dem Namen muss das begehrte „Dr.“ in den Dokumenten ab dem neuen Monat weichen. So sollen Schwierigkeiten im internationalen Reiseverkehr vermieden werde. Da die Buchstaben „Dr.“ im Ausland teils für die Anfangsbuchstaben des Familiennamens gehalten würden, ist es immer wieder zu Verzögerungen bei Grenzkontrollen gekommen. Nun wird in Reisepässen und Personalausweisen ein neues separates Datenfeld geschaffen, wo der Doktorgrad eingetragen werden kann. Die Änderungen gelten für alle Dokumente, die ab dem 1. Mai ausgestellt werden.

Steuer auf Flugtickets wird erhöht

Die Steuer auf Flugtickets (Luftverkehrssteuer) von deutschen Abflugorten steigt zum 1. Mai. Die Erhöhung betrifft dabei sämtliche Passagierflüge, die von deutschen Flughäfen starten. Zum neuen Monat liegen die Steuersätze je nach Endziel der Flugreise zwischen 15,53 und 70,83 Euro pro Ticket. Bislang waren in drei Entfernungsklassen zwischen 12,48 Euro und 56,91 Euro fällig. Die Steigerung zu den erst 2020 erhöhten Sätzen beträgt zwischen 22,5 und 24,5 Prozent. Bei Europaflügen übertrifft der neue Steuersatz den historischen Tiefstand vom Jahresbeginn 2019 um mehr als das Doppelte. In der EU erheben nur 9 von 27 Mitgliedsstaaten eine Ticketsteuer. Die deutsche Abgabe gehört mit zu den höchsten.

Die Erhöhung der Luftverkehrssteuer ist ein Teil des Maßnahmenpaketes aus dem „Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz“, mit dem die Bundesregierung durch gezielte Mehreinnahmen ihren Haushalt finanzieren möchte. Laut Statistischem Bundesamt konnten im Jahr 2023 bereits 1,5 Milliarden Euro durch die Steuer eingenommen werden.

Ab Ende Mai können nun auch Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften Zuschüsse für einen Heizungstausch bei der Förderbank KfW beantragen. Eigentümer von Einfamilienhäusern konnten dies bereits Ende Februar tun. Derart können bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. So gibt es für den Einbau einer als klimafreundlich geltenden Heizung eine Grundförderung von 30 Prozent. Dazu können Boni gezahlt werden. Voraussetzung ist außerdem ein Vertrag mit einem Fachunternehmen für den Umbau.

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