Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines Mannes und die Zerstückelung seiner Leiche in einer Greifswalder Wohnung könnte am Freitag ein Urteil fallen. Vor dem Landgericht Stralsund ist ein 28-Jähriger wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt. Ferner muss er sich gemeinsam mit einem gleichaltrigen Mann auch wegen Störung der Totenruhe verantworten.
Der Hauptangeklagte hatte die Vorwürfe während des Verfahrens eingeräumt. Er hatte vor der Tat im vergangenen Herbst mit dem Opfer Alkohol getrunken und ihn im Streit geschlagen. Nach einem Sturz im Bad sei das 38-jährige Opfer in der Nacht gestorben, hatte er ausgesagt. Gemeinsam mit dem anderen Mann habe er die Leiche zerstückelt. Der Mitangeklagte bestritt dies jedoch.
Am Freitag sollen noch zwei Zeugen vernommen werden, zwei Sachverständige aussagen und die Plädoyers gehalten werden. Die Kammer hofft, danach das Urteil sprechen zu können. Andernfalls ist der kommende Dienstag als Ausweichtermin vorgemerkt.