Dienstag, 26.November 2024 | 05:36

Nach DAZN-Beschwerde: DFL stoppt Auktion der TV-Rechte für Bundesliga

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ie Deutsche Fußball Liga (DFL) hat den Verkauf der TV-Rechte gestoppt. Das bestätigte die Liga am Abend.

Hintergrund der bislang einmaligen Aktion ist nach Berichten der „Bild“ und der „Frankfurter Rundschau“ eine Beschwerde von DAZN. Die Streaming-Plattform hat demnach einen Brief an die beiden DFL-Geschäftsführer Marc Lenz und Steffen Merkel sowie die Vereine verschickt und schwere Vorwürfe erhoben. Die Geschäftsleitung wiederum informierte die Vereine über die Unterbrechung. Ein Sprecher sagte am Abend: „Die DFL weist die Vorwürfe in aller Deutlichkeit zurück.“

Alle vier Jahre verkauft die Fußball-Bundesliga ihre Medienrechte. In dieser Woche startete die Auktion für die Spielzeiten 2025/26 bis 2028/29 an einem geheimen Ort außerhalb der DFL-Zentrale. Das Verfahren ist jetzt gestoppt. Die DFL berät derzeit über das weitere Vorgehen.

DAZN soll sich beim Wettbieten um das Paket B ungerecht behandelt gefühlt haben. B ist das größte Paket mit den Spielen am Samstag um 15.30 Uhr und am Freitagabend sowie den Relegations-Partien. Dieses Paket enthält insgesamt 196 Live-Spiele. Strittig ist laut „Bild“ und „Frankfurter Rundschau“, dass DAZN keine Bankgarantie, „sondern eine harte Patronatserklärung abgegeben“ habe, wie es in dem Schreiben heißt. „Trotz dieser zuvor akzeptierten Position verlangten Sie am Montag den 15. April 2024, mitten im Ausschreibungsverfahren, innerhalb von 24 Stunden eine ganz konkrete Bankgarantie von DAZN – eine unmögliche Aufgabe.“

Die DFL weist den Vorwurf zurück. „Das Schreiben der DAZN Group Limited enthält zudem eine Vielzahl von unrichtigen Darstellungen und Verkürzungen von Sachverhalten“, heißt es im Schreiben der Geschäftsführung an die Klubs. „Diesbezüglich werden wir uns auch gegenüber dem Bundeskartellamt äußern. Die DFL GmbH führt das Verfahren selbstverständlich in Einklang mit den gegenüber dem Bundeskartellamt dargestellten Ausschreibungsverfahren und den Regelungen der Ausschreibungsunterlagen in transparenter und diskriminierungsfreier Weise durch.“

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