Ein tödlicher Verkehrsunfall nach einer Sommerparty auf der Galopprennbahn in Bad Doberan beschäftigt am heutigen Dienstag erneut ein Gericht. In dem Berufungsprozess befasst sich das Landgericht Rostock mit dem Fall eines 21-Jährigen, der im August 2022 mehrere Menschen anfuhr. Bei dem Unfall starb eine junge Frau, vier weitere Personen wurden teils schwer verletzt.
Das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Rostock hatte den Mann in erster Instanz wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung in vier Fällen zu einer Jugendstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Der zum Zeitpunkt des Unfalls 19-Jährige soll nach der Party am frühen Morgen mit seinem PS-starken, überfüllten Wagen unter Alkoholeinfluss und mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren sein.
Das Amtsgericht hatte angeordnet, dass sein Fahrzeug eingezogen wird. Zusätzlich wurde eine Sperre verhängt, durch die der Angeklagte erst nach drei Jahren wieder eine Fahrerlaubnis erlangen kann. Er und die Staatsanwaltschaft gingen in Berufung. Wegen eines fehlenden Schöffens war der eigentlich für Donnerstag geplante Auftakt des Berufungsprozesses verschoben worden.