Sonntag, 24.November 2024 | 19:42

Mehr Wahlfreiheit: Bundestag beschließt Selbstbestimmungsgesetz

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Geschlechtseinträge können künftig einfacher geändert werden: Grundlage dafür ist das neue Selbstbestimmungsgesetz, das der Bundestag verabschiedet hat. Es ersetzt das umstrittene Transsexuellengesetz, das in Teilen vom Bundesverfassungsgericht verworfen worden war. Verbände begrüßten das neue Gesetz als „Meilenstein“ und „historischen Schritt“.

Volljährige transsexuelle, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen können künftig mit einer einfachen Erklärung beim Standesamt ihren Geschlechtseintrag ändern. Bei Kindern unter 14 Jahren sollen die Eltern die nötige Erklärung beim Standesamt einreichen können. Jugendliche ab 14 Jahren können dies selbst tun, allerdings nur mit Einverständnis der Eltern. In beiden Fälle ist aber eine Erklärung über eine vorherige Beratung notwendig.

Eine Begrenzung, wie oft der Geschlechtseintrag geändert werden kann, gibt es nicht. Allerdings soll es eine Sperrfrist von einem Jahr geben – erst danach ist eine erneute Änderung möglich. Für das Inkrafttreten der Änderung des Geschlechtseintrags gilt eine Drei-Monats-Frist. 374 Abgeordnete stimmten im Bundestag für das Selbstbestimmungsgesetz, 251 dagegen, elf enthielten sich. Die Zustimmung des Bundesrats ist nicht notwendig.

Bundesjustizminister Marco Buschmann von der FDP erklärte zum Bundestagsbeschluss: „Im Jubiläumsjahr des Grundgesetzes ist das stimmig.“ Bislang behandele der Staat transgeschlechtliche Menschen wie Kranke, wenn sie ihren Geschlechtseintrag ändern lassen wollen. „Mit dem Grundrecht auf Achtung der geschlechtlichen Identität war und ist dieser Rechtszustand schwer in Einklang zu bringen.“

Das bisherige Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1980 hatte vorgesehen, dass Betroffene für eine Änderung des Geschlechts- oder Vornamenseintrags zwei psychologische Gutachten einreichen müssen. Am Ende entschied dann das zuständige Amtsgericht. Teile der Vorschriften wurden aber inzwischen vom Bundesverfassungsgericht verworfen.

Das bisherige Gesetz habe „über 40 Jahre lang viel Leid verursacht“, sagte im Bundestag der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann von den Grünen. Als Beispiele nannte er unter anderem „Sterilisierungen, Scheidungen und psychiatrische Begutachtungen“. Lehmann betonte: „Nur weil Menschen so anerkannt werden wollen, wie sie nun mal sind – heute machen wir damit endlich Schluss.“

Die Antidiskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung, Ferda Ataman, beschrieb das neue Gesetz als „großen gesellschaftlichen Fortschritt“. SPD-Fraktionsvize Sören Rix bezeichnete die Einführung des Gesetzes als „historischen Schritt in der Beseitigung staatlicher Diskriminierung“. Das bisherige Transsexuellengesetz sei „ein Akt staatlichen Unrechts“ gewesen, erklärte er.

Kritik kam hingegen von Union und AfD. Die CSU-Familienpolitikerin Dorothee Bär kritisierte in der ARD, das Gesetz sei „von Anfang bis Ende nicht durchdacht“ und werde „zu vielen Verwerfungen auch innerhalb von Familien führen“. Sie forderte „eine Verpflichtung zur Beratung“ außerhalb des familiären Umfelds vor einer Änderung des Geschlechtseintrags.

Der Sprecher für LSBTI der FDP-Fraktion, Jürgen Lenders, sprach hingegen von einem „gesellschaftspolitischen Meilenstein“. Dieser stehe „im Geist unserer Verfassung – das Freiheitsversprechen des Grundgesetzes umfasst auch die geschlechtliche Selbstbestimmung“.

Große Zustimmung gibt es auch bei den Verbänden. „Es ist schwer in Worte zu fassen, was dieses Gesetz für Menschen bedeutet, die jahrelang auf dessen Verabschiedung gewartet haben“, erklärte Kalle Hümpfner vom Bundesverband Trans*. Das Gesetz sei „ein Meilenstein für die Anerkennung von geschlechtlicher Vielfalt als gleichwertig“.

„Endlich löst die Bundesregierung ihr wichtiges queerpolitisches Koalitionsversprechen ein“, betonte Julia Monro aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD). Dennoch habe des Gesetz Schwachstellen, diese müssten auf dem Rechtsweg und durch rechtspolitische Arbeit angegangen werden.

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International sprach auch von einem „Meilenstein“, kritisierte aber zugleich, dass das Gesetz hinter menschenrechtlichen Erfordernissen zurückbleibe. Die „historische Pathologisierung und Fremdbestimmung von trans, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen“ bleibe in einigen Paragraphen bestehen, so Claude Beier von Amnesty.

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