Die Staatsanwaltschaft Rostock ermittelt im Fall des im Rostocker Überseehafen festgesetztes Schiffes „Atlantic Navigator II“ gegen den Kapitän des Frachters. Die Behörde geht dabei nach eigenen Angaben dem Anfangsverdacht des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz nach.
Hintergrund sei, dass sich auf dem Schiff, das ursprünglich von Russland in die USA fahren sollte, unter anderem 251 Container mit Birkensperrholz befunden haben sollen, das als EU-Sanktionsware gelte, wie die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte. Die Zollbehörden hätten in eigener Zuständigkeit die Sanktionsware sichergestellt. Die Ermittlungen dauerten an. Es gelte die Unschuldsvermutung.
An Bord befindet sich nach Medienberichten auch angereichertes Uran für Atomkraftwerke in den USA, das aber nicht auf der EU-Sanktionsliste steht. Die kanadische Reederei CISN und die Tochtergesellschaft ARRC Line arbeiten eigenen Angaben zufolge eng mit den deutschen Behörden zusammen, damit die „Atlantic Navigator II“ ihre Fahrt in die USA so bald wie möglich fortsetzen kann.
Das Schiff hatte Rostock Anfang März wegen technischer Probleme am Antrieb anlaufen müssen. Aufgrund der von EU sanktionierten Güter an Bord hatte der Zoll eine Festhalteverfügung erlassen. Damit ist dem Schiff das Verlassen des Hafens untersagt. Durch die Staatsanwaltschaft wurden keine Anordnungen in Bezug auf das Schiff oder die Ladung getroffen, daher hindere das Ermittlungsverfahren nicht ein eventuelles Auslaufen des Schiffes. Wann das aber der Fall sein wird, war weiter unklar.