Trotz der Teil-Legalisierung von Cannabis wollen die meisten deutschen Baumärkte zunächst keine Cannabis-Pflanzen oder entsprechendes Saatgut in ihr Sortiment aufnehmen. Die Ketten Obi, Toom und Hornbach antworteten auf dpa-Anfrage übereinstimmend, die Teil-Legalisierung werde keine Auswirkungen auf ihr Sortiment haben.
Bauhaus will den Verkauf noch prüfen: „Dabei geht es vor allem neben rechtlichen und moralischen Aspekten auch um Themen wie begrenzte Abgabemengen von Saatgut oder aber die Einstufung von Cannabispflanzen als im Handel frei und legal verkäufliche Kulturpflanze“, hieß es vom Unternehmen. Ob hierfür praktikable Lösungen gefunden würden, werde Auswirkungen auf die Entscheidung haben – genauso wie das Ausmaß der Kundennachfrage.
Erlaubt wird mit dem neuen Cannabisgesetz, das am Ostermontag in Kraft tritt, der Besitz von bis zu 25 Gramm getrockneten Pflanzenmaterials zum Eigenkonsum, die man auch im öffentlichen Raum mit sich führen darf. In der privaten Wohnung kann man bis zu 50 Gramm aufbewahren. Angebaut werden dürfen dort auch gleichzeitig drei Pflanzen, drei Monate später sollen dann nichtgewerbliche Vereinigungen zum gemeinschaftlichen Anbau an den Start gehen können.
Die Anbauvereinigungen und Cannabis-Vereine dürfen zudem Samen und Stecklinge an die Mitglieder zum Eigenanbau zuhause weitergeben. Hier sollen maximal sieben Samen oder fünf Stecklinge pro Monat erlaubt sein. Samen, Pflanzen und geerntetes Cannabis müssen gegen Diebstahl und vor dem Zugriff von Kindern geschützt werden – etwa mit abschließbaren Schränken und Räumen.