Schwerin folgt dem Vorbild anderer Tourismusstädte im Land und dehnt die 2014 eingeführte Übernachtungssteuer von Privat- auf Geschäftsreisende aus. Seit Montag müssen Hotels, Pensionen und andere Anbieter auch für Dienstreisende fünf Prozent des Übernachtungspreises abführen, wie die Stadtverwaltung bekannt gab. Auch Übernachtungen auf Camping- und Wohnmobilstellplätzen könnten nach der neuen Satzung steuerpflichtig sein, die von der Stadtvertretung Mitte März beschlossen worden sei. Die Landeshauptstadt erwartet Mehreinnahmen von bis zu 300.000 Euro im Jahr.
Die Betten- oder Übernachtungssteuer könne erst jetzt nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch für Geschäftsreisende erhoben werden, erläuterte eine Stadtsprecherin. Im März 2022 hat das Bundesverfassungsgericht demnach entschieden, dass auch beruflich veranlasste Übernachtungen besteuert werden können. Im vergangenen Jahr wurden in der Landeshauptstadt den Angaben zufolge 134 gewerbliche Anbieter zur Übernachtungssteuer veranlagt und haben insgesamt knapp 536.000 Euro an die Stadt abgeführt.
Außerdem treibt die Landeshauptstadt jetzt Übernachtungssteuern von säumigen Anbietern ein, die ihre Einnahmen bisher nicht gemeldet hatten. Dazu hatte die Verwaltung im vergangenen Sommer mehrere Vermittlungsportale aufgefordert, Daten zu den Übernachtungen in Schwerin für die Vorjahre zur Verfügung zu stellen, so die Sprecherin. Erste Daten seien jetzt geliefert und ausgewertet worden. Finanzdezernent Silvio Horn erklärte: „Allein bei einem der großen Portale ergab der Abgleich mit unseren Steuerfestsetzungen, dass etliche Anbieter von Übernachtungsmöglichkeiten ihrer Pflicht zur Steuererklärung nicht nachgekommen sind.“ Inzwischen habe die Stadt 149 Menschen erstmalig zur Erklärung von Übernachtungssteuern aufgefordert. Erste hätten auch schon mit Steuernachmeldungen reagiert. Er rechne durch die Nachzahlungen mit zusätzlichen Einnahmen in mittlerer fünfstelliger Höhe, so Horn.