Kurz vor den Kommunalwahlen in Mecklenburg-Vorpommern hat der Städte- und Gemeindetag die fortwährende Hängepartie bei der Aufbesserung der Bürgermeister-Vergütung im Land kritisiert. Bereits im Sommer vorigen Jahres habe Innenminister Christian Pegel (SPD) angekündigt, die Besoldungen und auch die Aufwandsentschädigungen für die leitenden Kommunalpolitiker zu erhöhen. Umgesetzt sei das Versprechen aber noch immer nicht. „Ankündigen und dann aussitzen – das sind falsche Signale, wenn wir tatsächlich die Bürgermeisterämter attraktiver machen wollen“, erklärte Verbandsgeschäftsführer Andreas Wellmann.
Ziel sei es gewesen, rechtzeitig zu den Kommunalwahlen am 9. Juni, bei denen auch die große Mehrzahl der etwa 700 zumeist ehrenamtlich tätigen Bürgermeister neu gewählt werde, für diese Sicherheit zu schaffen. Besonders unverständlich sei, dass die geplante moderate Anhebung bei den Entschädigungen für ehrenamtliche Bürgermeister und Bürgermeisterinnen nicht vollzogen werde.
„Worauf will der Innenminister noch warten? Ständig werde ich von den Kollegen darauf angesprochen, ob die Erhöhung nun endlich beschlossen wurde. Dieses Verhalten stellt keine Wertschätzung für das kommunale Ehrenamt dar“, beklagte Jens Tiemer, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft ehrenamtlicher Bürgermeister beim Städte- und Gemeindetag und Bürgermeister der Gemeinde Ganzlin (Landkreis Ludwigslust-Parchim).
Verbandsreferent Klaus-Michael Glaser konstatierte nach einer mehrtägigen Klausur mit ehrenamtlichen Bürgermeistern Ende März auf Rügen, dass es immer schwieriger werde, jüngere Leute für die Übernahme einer solchen Aufgabe zu gewinnen. „Viele altgediente Amtsinhaber treten nur deshalb noch einmal an, weil sich kein Jüngerer fand“, sagte er. Neben Berichten über politische Anfeindungen scheuten viele auch wegen des oft hohen Arbeitsaufwandes bei überschaubarer Vergütung vor einer Kandidatur zurück.
Mit der Reform der Vergütung haupt- und ehrenamtlicher Bürgermeister hatte sich die Landesregierung schon im August 2023 befasst. „Wenn wir dieses kommunale Wahlamt weiterhin für geeignete Bewerberinnen und Bewerber attraktiv gestalten wollen, ist eine angemessene Besoldung beziehungsweise Aufwandsentschädigung unverzichtbar“, hatte Innenminister Pegel nach der Beratung im Kabinett verlauten lassen. Ende 2023 sollten die Änderungen umgesetzt sein.
Dem Entwurf zufolge soll die Besoldung Hauptamtlicher an die in anderen norddeutschen Ländern üblichen Stufen angepasst werden. Das würde bedeuten, dass für Gemeinden unter 10.000 Einwohner die gleiche Vergütung erfolgt – diese entspricht der Besoldungsgruppe A16, die derzeit bei etwa 6000 Euro monatlich beginnt. Die Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche sollten um 20 Prozent aufgestockt werden. In den kleinsten Gemeinden mit bis zu 500 Einwohnern würde der Betrag auf 840 Euro monatlich steigen. Das obere Ende läge in Kommunen mit mehr als 5000 Einwohnern demnach bei 3600 Euro.