Die teilweise Legalisierung von Cannabis ab dem 1. April, die am Freitag im Bundesrat die letzte Hürde genommen hat, löst in Mecklenburg-Vorpommerns Landesregierung teilweise Kritik aus. Aus Sicht von Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) sind zentrale Fragen der Umsetzung bislang unbeantwortet. In der Abstimmung enthielt sich MV.
Mecklenburg-Vorpommern hatte sich sein Abstimmungsverhalten im Bundesrat bis zuletzt offengehalten und eine Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht ausgeschlossen. Eine solche Anrufung hätte das Inkrafttreten des Gesetzes verzögert. Drese wäre das entgegengekommen. Sie hatte das Inkrafttreten des im Februar vom Bundestag verabschiedeten Gesetzes schon zum 1. April kritisiert. So schnell könne die Präventionsarbeit nicht aufgebaut werden. In der vergangenen Woche hatte sie erklärt: „Der 1. April ist definitiv zu früh.“
Drese verwies nun auf eine Protokollerklärung des Bundes, womit wichtige Zugeständnisse bei der Unterstützung von Aufklärungsarbeit und Prävention gemacht würden, auch bei der Finanzierung. Bis zum 1. Juli habe der Bund angekündigt, diese Schritte bundesrechtlich sicher zu verankern. „Nur so wird aus dem Gesetz aus Sicht MVs ein ausgewogenes Gesamtpaket, das die legitimen und notwendigen Aspekte des Kinder- und Jugendschutzes oder der gesundheitlichen Aufklärung angemessen abbildet“, sagte Drese.
Zugleich sagte die Ministerin, sie halte die kontrollierte Cannabis-Legalisierung für Erwachsene für richtig. Die jahrzehntelange Drogenpolitik in Deutschland sei gescheitert. „Insofern ist es aus Sicht Mecklenburg-Vorpommerns grundsätzlich gut, dass das Gesetz kommt.“ MV sei es mit der Enthaltung nicht darum gegangen, das Gesetz zu verhindern, sondern sein Inkrafttreten besser vorbereiten zu können. Ein Sprecher von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) erklärte, ein wichtiger Punkt für MV sei die Verhinderung von Großplantagen gewesen. Dies habe der Bund zugesagt.
Die Zäsur in der Drogenpolitik kann damit in wenigen Tagen am Ostermontag in Kraft treten. Legal sein soll für Erwachsene ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen erlaubt sein und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Kiffen im öffentlichen Raum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden – konkret in 100 Metern Luftlinie um den Eingang.
Nicht 3 lebende, sondern 3 blühende Pflanzen sind pro volljährigem Bewohner zulässig.