Sonntag, 24.November 2024 | 09:02

Im Fall von Regierungsübernahme: Merz will Cannabis-Legalisierung „umgehend rückgängig machen“

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Vor der heutigen Bundesrats-Beratung über die vorgesehene Teil-Legalisierung von Cannabis hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann die Drohung der Unions-Innenminister mit einer Klage noch einmal bekräftigt.

Man müsse zwar erst einmal abwarten, ob nun der Vermittlungsausschuss angerufen werde und was dann dort herauskomme, vorher habe eine Klage keinen Sinn, sagte der CSU-Politiker. Wenn aber schon der Drogenkontrollrat der Vereinten Nationen erklärt habe, dass das deutsche Gesetz gegen internationale Verträge verstoße, dann müsse dem auf jeden Fall nachgegangen werden. Herrmann räumte allerdings ein, es sei keine ganz einfache Frage, wie das Ganze am Ende dann vor Gericht gebracht werden könnte.

Eine Verfassungsklage habe „vermutlich wenig Aussicht auf Erfolg“, sagt auch CDU-Chef Friedrich Merz. Er kündigt stattdessen an, dass die Union die Legalisierung wieder einkassieren will, falls sie im Jahr 2025 wieder regiert. „Nach einer Regierungsübernahme würde die Union das Gesetz umgehend rückgängig machen“, sagte Merz den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Das vom Bundestag beschlossene Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungsbedürftig. Die Länderkammer könnte es aber in den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Parlament schicken und damit vorerst abbremsen. Ob die Stimmenmehrheit für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses zustande kommt, ist ungewiss. Üblicherweise enthalten sich Landesregierungen, wenn sie inhaltlich nicht einig sind.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach war schon auf die Länder zugegangen und hatte Bedenken aufgegriffen. In einer Erklärung, die im Bundesrat zu Protokoll gegeben wird, sichert die Regierung unter anderem mehr Unterstützung für Prävention und Aufklärung zu. Kommen sollen demnach auch einige nachträgliche Änderungen am Gesetz, etwa für flexiblere Umsetzungsregeln.

Nach den Plänen der Ampel-Koalition sollen Besitz und Anbau der Droge mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum zum 1. April erlaubt werden. Zum 1. Juli sollen dann auch nicht-kommerzielle „Anbauvereinigungen“ an den Start gehen. In ihnen können bis zu 500 Mitglieder mit Wohnsitz im Inland Cannabis gemeinschaftlich anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben. Spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes soll eine erste Bewertung unter anderem dazu vorgelegt werden, wie es sich auf den Kinder- und Jugendschutz auswirkt.

Merz warnte die Bundesländer in den Funke-Zeitungen vor einer „fatalen Fehlentscheidung“ durch eine Legalisierung. Diese hätte massive Auswirkungen auf die Gesundheit insbesondere junger Menschen. Zudem müssten Tausende von abgeschlossenen Strafverfahren neu aufgerollt werden. „Ich hoffe, dass die Länder den Vermittlungsausschuss anrufen und das Cannabis-Gesetz dort bleibt und dort nie wieder herauskommt“, machte der Unionsfraktionschef deutlich.

Auch Herrmann erneuerte noch einmal die Grundsatzkritik an dem Gesetzentwurf der Ampel: Zum einen sei es aus gesundheitlichen Gründen völlig falsch, derartige Drogen freizugeben. Zum anderen sei der Gesetzentwurf einfach nicht praktikabel. „Es ist die Frage: Was kann eigentlich wo überhaupt kontrolliert werden?“ Als Beispiele nannte Herrmann Vorgaben, wie viele Pflanzen jemand zu Hause in seinem Wohnzimmer haben dürfe, oder die Abstandsregelungen zu Schulen und Kindergärten beim Konsum. „Sollen die Polizisten jetzt den Abstand messen?“, fragte Herrmann. Das sei alles weltfremd und unpraktikabel. Die Forderung sei deshalb, am besten ganz auf die Teil-Legalisierung zu verzichten.

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