Das Landgericht Rostock hat einen 33-Jährigen aus Tarnow (Kreis Rostock) wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Gegen eine 46 Jahre alte Mitangeklagte verhängte die 3. Große Strafkammer wegen gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.
Beide Angeklagten hatten im Mai vergangenen Jahres in Tarnow die Tür einer Wohnung eingetreten und dessen Bewohner geschlagen. Der 33-Jährige traktierte den Mann dabei laut Gericht mit Fäusten, Tritten und Gegenständen und mit erheblicher Intensität. Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte tödliche Verletzungen des Geschädigten billigend in Kauf nahm, während dies bei der Mitangeklagten nicht habe festgestellt werden können.
Der Geschädigte erlitt damals schwere Kopfverletzungen – außerdem einen Bruch der Kiefern- und Augenhöhle sowie eine Rippenserienfraktur, weshalb er mehrere Tage in einer Klinik behandelt werden musste. Die Angeklagten hatten ihm laut Gericht „eine Abreibung“ verpassen wollen, weil er zuvor Gegenstände aus dem Keller der 46-Jährigen entwendet haben soll. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.