Bei rund jedem vierten kontrollierten Waffenbesitzer in Mecklenburg-Vorpommern ist zuletzt die Aufbewahrung von Waffen beanstandet worden.
2023 habe es 807 entsprechende Feststellungen gegeben, teile das Schweriner Innenministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Demnach führten die Landkreise und kreisfreien Städte im zurückliegenden Jahr zwar als 7174 Kontrollen durch, trafen aber nur 2960 Menschen auch tatsächlich an. Die Kontrollen finden teils unangekündigt statt.
Besitzer von erlaubnispflichtigen Waffen, etwa scharfen Schusswaffen, Munition oder Waffenteilen müssen diese sicher aufbewahren und etwa vor dem Zugriff Unbefugter schützen. Die Waffenbehörden sind angewiesen, Waffenbesitzer innerhalb von acht Jahren mindestens einmal zu kontrollieren.
Mit mehr als 7100 Kontrollen 2023 ist die Zahl der Aufbewahrungskontrollen zuletzt deutlich gestiegen. 2022 waren es laut Ministerium noch 4921 und 2019 noch 4260. Das Innenministerium hatte die Kreise nach eigenen Angaben vor der Corona-Pandemie um eine Verstärkung gebeten. Die anschließende Zunahme sei durch Corona gedämpft worden. Nach der Pandemie habe sich der Trend aber deutlich fortgesetzt.
Dennoch schaffen nicht alle Kreise und kreisfreien Städte die Norm. Rein rechnerisch bräuchte Nordwestmecklenburg den Angaben zufolge 10,9 Jahre und die Hansestadt Rostock 8,6 Jahre um alle Waffenbesitzer zu kontrollieren. Die beste rechnerische Kontrollhäufigkeit erreichte zuletzt Schwerin mit rund 2,5 Jahren, wobei hier auch mit Abstand am wenigsten Waffenbesitzer registriert sind. Die übrigen Kreise liegen zwischen 6 und 7,5 Jahren.
Zur Gefahrenabwehr können Waffen und Waffenteile im Rahmen von Aufbewahrungskontrollen auch sichergestellt werden. Das erfolgte laut Ministerium 2023 in 59 Fällen. Insgesamt seien 31 Strafanzeigen gestellt worden. In der Regel gehe es um unsachgemäße Aufbewahrung, so dass Unberechtigte Zugriff erlangen könnten. Wegen Ordnungswidrigkeiten seien 85 Anzeigen gestellt worden.
Bei den Kontrollen erfolgen laut Ministerium keine Gesinnungsprüfungen etwa mit Blick auf möglichen Extremismus. Wenn es im Zuge der Kontrolle aber Hinweise gebe, dass die Besitzer unzuverlässig oder für den Waffenbesitz ungeeignet sein könnten, gingen die Behörden dem nach und könnten etwa ein ärztliches Gutachten verlangen. Auch die Rücknahme waffenrechtlicher Erlaubnisse ist möglich. Wie oft das zuletzt der Fall war, sei dem Ministerium nicht bekannt.
„Leider hatten wir auch in Deutschland in der Vergangenheit Fälle, in denen falsch gelagerte Waffen zu Tragödien geführt haben – zum Glück noch nicht in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Innenminister Christian Pegel (SPD). Dies auch in Zukunft zu verhindern, dazu dienten die Kontrollen. „Wer eine Waffe besitzen darf, muss sich auch an die Regularien halten, damit diese nicht zur Gefahr für andere wird.“
Die Kosten für die Kontrollen tragen die Besitzer. Der Gebührenrahmen bewegt sich laut Ministerium zwischen 40 und 220 Euro. Mit Stand Ende 2023 gab es in MV laut Nationalem Waffenregister mehr als 19 800 Menschen, die eine waffenrechtliche Erlaubnis sowie eine Waffe oder ein Waffenteil haben.
Die meisten Waffenbesitzer waren mit 3735 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte registriert, gefolgt von Ludwigslust-Parchim (3713) und Vorpommern-Greifswald (3174). Dahinter liegen der Landkreis Rostock (2969), Vorpommern-Rügen (2716), Nordwestmecklenburg (2094), die Hansestadt Rostock (823) sowie die Landeshauptstadt Schwerin (431).