Nach dem gewaltsamen Tod des sechsjährigen Joel in der Nähe von Neubrandenburg sitzt der mutmaßliche 15 Jahre alte Täter wieder in Untersuchungshaft. Das teilte eine Sprecherin des Oberlandesgerichtes Rostock am Donnerstagabend mit. Damit wurde einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg gegen die Aufhebung des Haftbefehls stattgegeben.
Der Vollzug der Untersuchungshaft sei vor dem Hintergrund der zu erwartenden Strafe für den Jugendlichen nicht unverhältnismäßig, entschied das Gericht. Der zur Tatzeit 14 Jahre alte Junge muss sich wegen Totschlags verantworten. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren.
Der Prozess gegen den Jugendlichen findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, Joel am 14. September vergangenen Jahres in der Gemeinde Pragsdorf mehrmals ins Gesicht geschlagen und mit einem Messer auf ihn eingestochen zu haben. Der Junge starb, der 14-Jährige habe das zumindest billigend in Kauf genommen.
Über ein Motiv ist bislang nichts bekannt. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur schwieg der Angeklagte zum Prozessauftakt. Er war am zweiten Prozesstag aus der Haft entlassen worden. Die „Ostsee-Zeitung“ hatte unter Bezug auf die Anwältin der Familie des Opfers berichtet, die Geschwister von Joel seien wegen der Aufhebung des Haftbefehls aus Sicherheitsgründen in andere Bundesländer gebracht worden.
Der Prozess ist noch bis Ende März terminiert. Im Zusammenhang mit dem Fall ermittelt die Staatsanwaltschaft auch gegen den 17 Jahre alten Bruder des Angeklagten.