Montag, 25.November 2024 | 00:52

Kommunalverband in Sorge über Zukunft der Krankenhäuser

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Die Landkreise Mecklenburg-Vorpommerns sehen im Ringen um eine gesicherte Finanzierung der Krankenhäuser und damit eine verlässliche Gesundheitsversorgung neben Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach auch Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (beide SPD) in der Pflicht.

In ihrer aktuellen Funktion als Bundesratspräsidentin solle sie ein hohes Interesse haben, während ihrer bis November laufenden Präsidentschaft in der Länderkammer den Krankenhäusern die erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. „Es ist fünf nach zwölf. Die Verantwortlichen in Bund und Ländern müssen jetzt dringend und nachvollziehbar handeln, wenn ein Kollaps der Krankenhausstrukturen bei uns verhindert werden soll“, mahnte der Vorsitzende des Landkreistages, Seenplatte-Landrat Heiko Kärger (CDU), am Donnerstag in Schwerin.

Laut Kommunalverband befinden sich derzeit 6 der 37 Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern in kommunaler Trägerschaft. Doch sei die Patientenversorgung in nahezu allen Kliniken bedroht. Verbandsgeschäftsführer Matthias Köpp warf der Politik eine sprunghafte Herangehensweise, fehlende Schwerpunktsetzung und die Verzögerung wichtiger Reformen vor. Das vergrößere nicht nur die Probleme der Krankenhäuser, die immer häufiger rote Zahlen schrieben, sondern untergrabe auch das Vertrauen in die Bundespolitik und schüre Unsicherheit bei Ärztinnen und Ärzten sowie Pflegekräften.

In einem ersten Schritt hatten sich Bund und Länder in der Vorwoche nach langem Streit auf das sogenannte Krankenhaus-Transparenzgesetz verständigt. Es soll ein Online-Atlas geschaffen werden, der Patientinnen und Patienten Auskunft über bundesweit 1700 Klinikstandorte und deren Leistungen gibt. Im Gesetz vorgesehen sind auch Regelungen zu zusätzlicher Liquidität in Milliardenhöhe für die Klinken. Es soll die noch ausstehende große Reform mit Neuregelungen zur Vergütung der Krankenhäuser begleiten.

Die Krankenhausgesellschaft (KGMV) bezeichnete den Kompromiss zum Transparenzgesetz als enttäuschend. Die vom Bund versprochenen zusätzlichen Mittel würden ihre Wirkung frühestens Ende 2026 entfalten. „Unsere Krankenhäuser sind aber jetzt schon nicht mehr in der Lage, ihre Betriebskosten zu refinanzieren. Da es vom Bundesgesundheitsministerium keine verlässliche Zusage über eine signifikante Erhöhung der Landesbasisfallwerte für 2024 gibt, ist zu befürchten, dass das Land selbst noch in diesem Jahr mit einem Rettungsfonds einspringen muss“, machte KGMV-Geschäftsführer Uwe Borchmann die Notlage deutlich. Schwesig stehe im Wort. „Wir werden sie nun umso mehr an ihr Wort erinnern, dass kein Krankenhaus schließen muss“, sagte Borchmann.

Bereits nach der Klinikinsolvenz in Bützow (Landkreis Rostock) im Sommer 2023 hatte die Krankenhausgesellschaft vor einem Krankenhaussterben in Mecklenburg-Vorpommern gewarnt und Planungssicherheit für die Kliniken gefordert. Ziel müsse es sein, eine sichere Übergangsfinanzierung zu gewährleisten und so Zeit zu gewinnen, um die vom Bund geplante große Krankenhausreform erfolgreich umsetzen zu können. Die Re­form soll durch veränderte Mittelzuweisungen kleinere Häuser besserstellen. Im Landkreis Ludwigslust-Parchim hatten nur durch Übernahme in kommunale Trägerschaft Klinikschließungen verhindert werden können.

Am Mittwoch war die Situation der Kliniken auch Thema im Sozialausschuss des Landtags. In den Expertengesprächen sei erneut deutlich geworden, dass die Krankenhauslandschaft in MV ernsthaft gefährdet sei. „Es geht um Personalmangel, enorme bürokratische Belastungen und drohende Insolvenzen. Zudem besteht Unklarheit über den weiteren Verlauf der Krankenhausreform“, konstatierte die FDP-Landtagsabgeordnete Barbara Becker-Hornickel. Von der Landesregierung forderte sie einen strategischen Fahrplan. „Bislang hören wir nur Lippenbekenntnisse zum Erhalt der Häuser. Wir brauchen eine konsequente Langfriststrategie, damit die Krankenhausreform des Bundes wegen fehlender Aktivität des Landes nicht zum Massengrab der Krankenhäuser in MV wird“, erklärte sie.

Nach Angaben der CDU-Abgeordneten Katy Hoffmeister müssen rund drei Viertel der Krankenhäuser gegenwärtig auf ihre Reserven zurückgreifen. Als Gründe nannte sie rückläufige Fallzahlen, Kosten- und Tarifsteigerungen und die nicht auskömmliche Refinanzierung. Die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben betrage sechs bis sieben Prozent. Hoffmann erneuerte die Forderung nach einer Erhöhung des Landesbasisfallwertes, den Erstattungen für Krankenhausbehandlungen. „Nur so haben die Krankenhäuser die Möglichkeit, das Wirken der eigentlichen Krankenhausreform noch zu erleben. Eine kalte Strukturbereinigung muss dringend verhindert werden“, mahnte die Oppositionspolitikerin. Ihr Fraktionskollege forderte eine höhere staatliche Investitionskostenförderung. „Die gegenwärtige Lücke beträgt rund 100 Millionen Euro jährlich. Hinzu kommt, dass viele Krankenhäuser keine Eigenmittel mehr aufbringen können“, sagte er.

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