Montag, 25.November 2024 | 05:49

Landesregierung verletzt Fragerechte von Abgeordneten

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Die Schweriner Landesregierung hat in zwei Fällen das parlamentarische Fragerecht von Abgeordneten verletzt. Das urteilte das Landesverfassungsgericht, wie es am Donnerstag bekannt gab.

In einem Fall ging es um eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Hannes Damm (Grüne). Er hatte sich unter anderem zu Treffen von Vertretern der Landesregierung und der Gaswirtschaft erkundigt. Nach Auffassung des Gerichts beantwortete die Landesregierung die Anfrage unzureichend, weil sie vielfach keine Angaben zum Inhalt der Treffen gemacht habe.

Auch eine Frage nach Beteiligung der Landesregierung bei der Gründung der umstrittenen Klimastiftung und der Erstellung ihrer Satzung habe die Regierung unzureichend beantwortet. Die Klimastiftung war Anfang 2021 auf Beschluss des Landtags gegründet worden, um die deutsch-russische Gaspipeline Nord Stream 2 unter Umgehung von Sanktionsdrohungen der USA gegen beteiligte Firmen fertigstellen zu können.

In einem zweiten Fall ging es um eine Kleine Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten Jan-Phillip Tadsen zum Asylverfahren eines verurteilten Straftäters. Er wollte über den Austausch Schwerins mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu dem Fall informiert werden. Die Antwort listete laut Gericht den Telefon- und E-Mail-Austausch dazu auf, ohne jedoch Inhalte zu nennen.

Die Landesregierung habe erkennen können, dass Tadsen nicht nur wissen wollte, ob es überhaupt Austausch zwischen Bund und Land gegeben habe, sondern auch, worum es dabei ging. Die Regierung hätte zumindest zu den eigenen Fragen an das BAMF und den übermittelten Informationen Auskunft geben müssen. Ziel der Beantwortung auch interpretationsbedürftiger Fragen müsse es sein, den wesentlichen Inhalt der Frage zu erfassen und den Kern des Informationsverlangens zu befriedigen.

In der Urteilsbegründung zu Damms Fall hieß es, die Landesregierung müsse auf sämtliche ihr zur Verfügung stehende Informationsquellen zurückzugreifen. Erkenntnisse dürften nicht ausgeblendet werden, nur weil sie etwa nicht aktenkundig seien. Auch das persönliche Wissen der Verantwortlichen müsse herangezogen werden.

Damm nahm nach dem Urteil besonders Innenminister Christian Pegel (SPD) in die Pflicht. Er habe als Architekt der Klimastiftung eine zentrale Rolle eingenommen und müsse bei der Aufklärung mithelfen. „Durch das heutige Urteil sehen wir unsere Gründe für die Rücktrittsforderungen von höchster Stelle bekräftigt. Christian Pegel ist in seinem Amt als Innenminister nicht mehr glaubwürdig.“

Nach Aussage von Sebastian Ehlers, dem Obmann der CDU-Fraktion im Untersuchungsausschuss zur Klimaschutzstiftung, ist das Urteil „eine schallende Ohrfeige für die rot-rote Landesregierung und ein guter Tag für die Rechte des Parlaments“. Ehlers sagte, er gehe von einer erneuten Beantwortung von Damms Anfrage aus. „Das System Schwesig, das auf Tarnen, Täuschen und Tricksen angelegt ist, um möglichst wenig über die Verbindungen der Regierung zur sogenannten Klimaschutzstiftung, zu beteiligten Unternehmen und Russland preisgeben zu müssen, hat einen ordentlichen Dämpfer erhalten.“

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