Die Achtung des Kirchenasyls steht nach den Worten von Innenminister Christian Pegel (SPD) in Mecklenburg-Vorpommern nicht in Frage.
Es habe bislang keine Situation gegeben, in der Ausländerbehörden des Landes die christlich-humanitäre Tradition, bedrohten Menschen für einige Zeit Schutz zu gewähren, nicht geachtet hätten. „Weil wir wissen, dass die Kirchgemeinden sensibel mit diesem Sachverhalt umgehen, eine intensive Vorprüfung vornehmen“, sagte Pegel am Mittwoch im Landtag in Schwerin.
Das Kirchenasyl biete Gelegenheit, in Massenverfahren einzelne Asylfälle nochmals genauer zu prüfen, um so Gefährdungen der Betroffenen bei Abschiebungen zu verhindern. „Daran werden wir nichts ändern“, betonte Pegel, hob zugleich aber hervor, dass es keine rechtlich verbindlichen Normen dafür gebe. Das zwischen den Kirchen und den zuständigen staatlichen Stellen vereinbarte Prozedere werde in MV aber umgesetzt. Dazu gehöre auch, das Kirchenasyl aufzulösen, wenn mit der Abschiebung etwa in ein EU-Land die Gefahr für Leib und Leben nicht gegeben sei.
Anlass für die Debatte war der aufsehenerregende Polizeieinsatz in Schwerin, mit dem kurz vor Weihnachten zwei junge Männer aus Afghanistan nach Spanien abgeschoben werden sollten. Sie hatten zuvor in Schleswig-Holstein gelebt und mit ihrer insgesamt sechsköpfigen Familie in der Schweriner Petrusgemeinde Kirchenasyl gefunden. Pegel betonte, dass die Landespolizei auf ein Amtshilfeersuchen der Zuwanderungsbehörde in Kiel hin zum Einsatz gekommen sei, eine nochmalige Überprüfung der Abschiebe-Entscheidung in solchen Fällen nicht erfolge. Die Abschiebung wurde unmittelbar nach dem Polizeieinsatz durch die Kieler Behörde ausgesetzt.
Die Fraktionen im Landtag konnten sich nicht auf einen gemeinsamen Beschluss zur Stärkung des Kirchenasyls in MV verständigen. Ein Antrag der Grünen wurde maßgeblich mit den Stimmen von SPD und Linken abgeändert. „Mecklenburg-Vorpommerns Behörden wissen um die besondere Bedeutung des Kirchenasyls und achten dieses“, heißt es in dem Beschluss. Die Forderung der Grünen, nach dem Vorbild Nordrhein-Westfalens das Kirchenasyl mit einem rechtlich bindenden Erlass zu untermauern, fiel aus dem Antrag heraus. Die Grünen-Abgeordnete Constanze Oehlrich äußerte sich enttäuscht.
Sowohl die evangelisch-lutherische Nordkirche als auch die katholische Kirche im Norden hatte das Agieren der Behörden im Falle der afghanischen Familie scharf kritisiert.