Montag, 25.November 2024 | 07:37

Viereinhalb Jahre Gefängnis für Angriff auf 23-Jährigen

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Das Schweriner Landgericht hat am Mittwoch einen 26-Jährigen wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt.

Nach Angaben eines Sprechers sahen es die Richter als erwiesen an, dass der Mann in der Erstaufnahme-Einrichtung für Asylbewerber in Stern Buchholz bei Schwerin einen 23-Jährigen im Streit mit einem Messer lebensgefährlich verletzt hat. Das Opfer musste in einer Klinik notoperiert werden. Die Tat hatte sich im Juli 2023 ereignet. Seither saß der Tunesier in Untersuchungshaft.

Früheren Angaben zufolge hatten beide Männer in Schwerin Alkohol getrunken und waren auf dem Rückweg in die Unterkunft in Streit geraten, der dann eskalierte. Der Angegriffene habe sich in einen Büroraum der Betreiber der Erstaufnahme geflüchtet.

Trotz der Anwesenheit von Zeugen habe der Angreifer dort mehrfach auf sein Opfer eingestochen. Nur durch das schnelle Einschreiten der Anwesenden seien weitere Stiche verhindert worden, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Der heute 26-Jährige war nach kurzer Flucht in der Nähe des Tatortes gefasst worden.

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1 Kommentar

  1. Das gibt’s auch nur in Deutschland. Vier Jahre bei so einem Vergehen.
    Das sollten 10 Jahre minimum sein egal bei welcher Staatsangehörigkeit. Aber man sie es ja auch bei Urteilen von Kindesmissbrauch oder Vergewaltigung das die Gesetze hier ein Witz sind.

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