Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin und Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig (SPD) hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die rechtsextreme NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen, als Ausdruck einer wehrhaften Demokratie begrüßt. „Parteien, die sich gegen die Demokratie und unsere Verfassung wenden, dürfen kein Geld vom Staat erhalten“, sagte Schwesig in einer am Dienstag verbreiteten Erklärung.
Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung hätten in dem Gerichtsverfahren dargelegt, dass die Verfassungsfeindlichkeit der NPD, die sich bei Identitätswahrung zwischenzeitlich in Die Heimat umbenannt habe, unverändert fortbestehe. „Nun muss geprüft werden, welche Konsequenzen für die AfD gezogen werden können, die bereits in Teilen als rechtsextrem eingestuft ist“, erklärte die SPD-Politikerin weiter. Zuletzt war die Debatte um ein Verbotsverfahren gegen die AfD wieder aufgeflammt.
Die Möglichkeit zum Finanzierungsausschluss hatte der Gesetzgeber nach dem zweiten erfolglosen NPD-Verbotsverfahren 2017 geschaffen. Ein Verbot hatte das Verfassungsgericht damals abgelehnt, weil es keine Anhaltspunkte dafür sah, dass die Partei ihre verfassungsfeindlichen Ziele durchsetzen könne. Der Gesetzgeber schuf daraufhin die Möglichkeit zum Ausschluss von der Parteienfinanzierung.
Im ersten Verfahren dazu entschied das höchste deutsche Gericht am Dienstag in Karlsruhe, die NPD für sechs Jahre von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) hatte sich im vergangenen Juni in Die Heimat umbenannt.