Weil sie zu Unrecht in Untersuchungshaft saßen, haben 2023 mehr Menschen in Mecklenburg-Vorpommern eine Entschädigung erhalten als in den Vorjahren.
Im vergangenen Jahr waren es zwölf Betroffene, in den beiden Vorjahren jeweils zehn, wie das Justizministerium in Schwerin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. 2020 waren es demnach 15 Menschen. Prozentual sind recht wenige davon betroffen – 2023 saßen den Angaben zufolge 421 Menschen im Bundesland in Untersuchungshaft.
Im vergangenen Jahr mussten die Betroffenen demnach zusammengerechnet rund 1100 Tage in U-Haft bleiben, im Jahr zuvor waren es rund 1000 Tage. Laut Ministerium werden Menschen in solchen Fällen etwa dann entschädigt, wenn sie später freigesprochen werden oder das Verfahren eingestellt wird.
Seit Oktober 2020 liegt die Entschädigung demnach bei 75 Euro pro Tag, davor waren es 25 Euro. Somit stieg die gewährte Entschädigung in den vergangenen Jahren deutlich an. 2023 wurden rund 82.200 Euro ausgezahlt, ein Jahr zuvor rund 75.000 Euro, 2020 noch 48.000 Euro.
Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) sagte: „Mir ist wichtig festzustellen, dass die Gerichte und Staatsanwaltschaften sehr sorgfältig arbeiten.“ Die Entscheidung, ob ein Mensch in Untersuchungshaft komme oder nicht, sei an sehr strenge gesetzliche Voraussetzungen geknüpft, die sich im Laufe eines Ermittlungsverfahrens ändern könnten.
Auf die Frage, ob die Entschädigung pro Tag erneut erhöht werden sollte, hielt sich die Ministerin bedeckt. Die Erhöhung sei erst wenige Jahre her. „Natürlich gehört die Frage, ob die Höhe der Entschädigung angemessen erscheint, immer wieder auf den Prüfstand. Es ist richtig, dass wir uns immer wieder fragen, wie viel ist ein verlorener Tag in Freiheit wert.“