Samstag, 21.September 2024 | 07:27

Geld sparen, Versorgung steigern: Lauterbach plant großangelegte Notfallreform

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Patientinnen und Patienten mit akuten Beschwerden sollen künftig weit seltener in der Notaufnahme eines Krankenhauses behandelt werden.

Ziel einer großangelegten Notfallreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach soll es sein, dass die Hilfesuchenden bereits am Telefon oder vor Ort im Krankenhaus verstärkt in eine nahe Praxis geschickt werden. Viel stärker als bisher sollen Versicherte auch direkt telemedizinisch betreut werden. Insgesamt sei eine “große Reform” geplant mit “einem unfassbar großen Potenzial, um Geld zu sparen und gleichzeitig die Versorgung zu verbessern”, sagte Lauterbach.

Heute sind die Notfallambulanzen häufig überfüllt – Ärzteorganisationen beklagen seit Jahren, dass vor allem am Wochenende dort auch viele Menschen mit leichteren Beschwerden vorstellig würden. Lauterbach erläuterte, 25 bis 30 Prozent der Fälle aus Notfallambulanzen könnten auch in Arztpraxen behandelt werden.

Die Notaufnahmen sollen künftig in neuen Integrierten Notfallzentren aufgehen. Pro 400.000 Einwohnerinnen und Einwohner solle es ein Zentrum geben, kündigte Lauterbach an. Zu diesen Zentren soll auch je eine ambulante Notdienstpraxis in unmittelbarer Nähe gehören. Die Einschätzung, wo die Patientinnen und Patienten versorgt werden sollen, soll an einem sogenannten gemeinsamen Tresen stattfinden.

Im Kern ziele die Reform darauf ab, dass die Patientinnen und Patienten dort behandelt werden, wo es am besten und schnellsten gehe, so Lauterbach. “Das muss nicht immer das Krankenhaus sein”, sagte der SPD-Politiker. “In vielen Fällen ist die notdienstliche Akutversorgung sehr viel sinnvoller.” Häufig genüge auch der Besuch der Hausarztpraxis am nächsten Tag.

Die unter der Rufnummer 116117 erreichbaren Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen sollen ausgebaut werden. Sie sollen mit den unter 112 erreichbaren Rettungsleitstellen vernetzt werden. So soll es künftig egal sein, welche der beiden Nummern man wählt. Patientinnen und Patienten sollen dort dann eine Ersteinschätzung bekommen, wohin sie gehen sollen. Wählt ein Notfall-Patient die 116117, soll er beispielsweise auch auf diese Weise einen Krankenwagen geschickt bekommen können.

Auch Telemedizin soll ausgebaut werden, wie Lauterbach erläuterte. Wenn die Ärztin oder der Arzt telefonisch oder per Video einen Praxis- oder Klinikbesuch als nicht nötig erachten, dann soll so auch ein elektronisches Rezept oder eine elektronische Krankschreibung ausgestellt werden können. Der Behandlungsfall könne dann abgeschlossen werden, ohne dass Betroffene außer Haus gehen müssten, so Lauterbach.

Auch die neuen Notfallzentren sollen sich mit den Terminservicestellen vernetzen. So soll es nach Angaben Lauterbachs möglich werden, dass man dort direkt Termine für eine Weiterbehandlung angeboten bekommt. Die Reform solle in der ersten Jahreshälfte im Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden und ab Anfang 2025 gelten.

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin, in deren Räumen Lauterbach seine Vorschläge vorstellte, wertete die Pläne positiv. “Für mehr Leistungen sind mehr Ressourcen erforderlich”, mahnte der KV-Vorsitzende Burkhard Ruppert allerdings. Zusätzliches Personal und ausreichende Finanzierung seien nötig. Der während der Corona-Pandemie bekannt gewordene Intensivmediziner Christian Karagiannidis forderte Tempo bei der geplanten Reform. “Schaut man sich an, wer in die Notaufnahmen in Deutschland kommt, dann zeigt sich, dass dort extrem viele 80- bis 90-Jährige hinkommen”, sagte Karagiannidis der “Ärzte Zeitung”. Häufig stehe bei ihnen mehr ein Versorgungsproblem im Vordergrund als eine schwere Erkrankung.

Auch die Grünen unterstützten Lauterbachs Reformpläne. Heute gebe es “eine toxische Gleichzeitigkeit von Über-, Unter- und Fehlversorgung”, sagte Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen. Die Reform sei überfällig. “So können auch Notfälle, die die Strukturen eines Krankenhauses, nicht aber einen Aufenthalt in einem solchen brauchen, zukünftig besser versorgt werden.” Mit einer Regelung zur Finanzierung spezieller ambulanter Notfallversorgungen wie Telenotfallmedizin, Notfallpflegeteams, Gemeindenotfallsanitätern und psychiatrischen Krisendiensten sollten nicht notwendige Transporte und stationäre Klinik-Aufenthalte vermieden werden.

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