Die Grünen im Schweriner Landtag fordern verbindliche gesetzliche Regelungen für die Benennung von kommunalen Integrationsbeauftragten und die Einrichtung von Beiräten für Migration und Integration.
„Wenn die Position einer oder eines Integrationsbeauftragten nicht rechtsverbindlich vorgesehen ist, kann sie in den jeweiligen Verwaltungsstrukturen jederzeit abgeschafft werden. Das wäre fatal“, warnte die Abgeordnete Constanze Oehlrich am Donnerstag in Schwerin. Betroffene hätten am Vortag in der Sachverständigenanhörung zum Entwurf des Landesintegrations- und Teilhabegesetzes im Sozialausschuss beklagt, dass die Funktion nur unzureichend abgesichert sei.
„Integrationsbeauftragte sind ein elementarer Bestandteil der Verwaltung“, betonte Oehlrich. Ihre beratende und vermittelnde Arbeit stärke den Zusammenhalt von Menschen mit und ohne Einwanderungsgeschichte und müsse daher beständig fortgeführt werden. Die Oppositionspolitikerin kündigte einen Änderungsantrag ihrer Fraktion zum Gesetzentwurf von SPD und Linke an.
Das „Gesetz zur Förderung von Integration, Teilhabe und Vielfalt in Mecklenburg-Vorpommern“, mit dem die rot-rote Landesregierung ein wichtiges Vorhaben aus ihrem Koalitionsvertrag umsetzen will, war Ende vergangenen Jahres in den Landtag eingebracht worden. Kritik kam auch vom Städte- und Gemeindetag, der die Vorlage insbesondere im Bereich der Jugendmitbestimmung als „klassisches Symbolgesetz“ bezeichnete.