Montag, 25.November 2024 | 11:31

Raser-Unfall mit zwei Todesopfern: Angeklagter schweigt

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Von den geladenen zwölf Zeugen wurden nur zwei gehört – dann wurde die Vernehmung vorzeitig abgebrochen: Der Angeklagte konnte der Verhandlung am Amtsgericht Wismar nach eigenen Worten nicht mehr folgen.

Die Vorwürfe gegen ihn wiegen schwer. Der 32 Jahre alte Bundeswehrsoldat soll bei einer Nachtfahrt im Privatauto im August 2020 betrunken und mit 248 Stundenkilometer auf der A20 bei Triwalk in Mecklenburg-Vorpommern auf einen Pkw aufgefahren sein, der deutlich langsamer unterwegs war. In dem gerammten Auto starben zwei Menschen, einer wurde schwer verletzt.

Angehörige der Getöteten – ein 45 Jahre alter Mann und eine 19-jährige Frau – sowie des verletzten 19-Jährigen nahmen am Mittwoch als Nebenkläger an dem Prozess teil. Der Angeklagte habe grob verkehrswidrig gehandelt, so der Staatsanwalt, der ihm fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung zur Last legte. Der 32-Jährige aus Eberswalde (Landkreis Barnim) schwieg zum Prozessauftakt, behielt sich aber eine spätere Erklärung vor.

Der gerammte Wagen war damals laut Anklage mit 98 bis maximal 116 Stundenkilometer auf der rechten Fahrbahn unterwegs. Das Fahrzeug wurde bei dem Unfall völlig zerstört. Die beiden Todesopfer kamen aus dem Kreis Vorpommern-Greifswald. Der 19 Jahre alte Mitfahrer musste mit mehreren Frakturen, Prellungen und Schnittverletzungen ins Krankenhaus gebracht werden. Der Unfallverursacher blieb damals unverletzt. Bei ihm wurden über 2,0 Promille Atemalkohol gemessen, so dass er den Führerschein abgeben musste.

Er wollte damals von seiner Kaserne in Faßberg in Niedersachsen zu einem befreundeten Kollegen und Kameraden in Rostock fahren. Auf der Fahrt wurde er sogar von einer Polizeistreife kontrolliert, weil er zuvor Schlangenlinien gefahren sei. Den Beamten erzählte er aber, dass er von einem Einsatz komme und 48 Stunden lang nicht geschlafen habe. Einen Atemalkoholtest habe er abgelehnt, wie sein Bundeswehrkamerad aus Rostock als Zeuge berichtet.

Während der Fahrt telefonierten beide mehrmals. Immer wieder habe er den Angeklagten gefragt, ob er etwas getrunken habe, so der Zeuge. Das habe dieser zwar verneint, ihm aber von einer Bierdose im Fach des Autos erzählt, die die Beamten nicht gesehen hätten.

Ein weiterer Zeuge – ebenfalls Soldat und Freund des 32-Jährigen – berichtete von einem steigenden Alkoholkonsum des Angeklagten. „Er hatte zu der Zeit ein Problem mit Alkohol“, sagte er. Er habe vor der Fahrt mehrmals gesagt, dass er nicht fahren solle. Ihm habe der Freund auch erzählt, dass seine Beziehung zu Ende gegangen sei. Auch habe er Probleme nach Auslandseinsätzen gehabt. Der Angeklagte war unter anderem am Bundeswehreinsatz in Mali beteiligt.

Der erste Prozesstag wurde nach nur eineinhalb Stunden am Mittwoch vorzeitig beendet. Der Verteidiger legte ein Attest des Bundeswehrkrankenhauses sowie eines Psychotherapeuten vor, worin seinem Mandanten eine „einsatzassoziierte Störung“ und Konzentrationsschwierigkeiten bescheinigt werden. Eine amtsärztliche Untersuchung soll nun bis zum nächsten Verhandlungstag am 17. Janaur klären, ob der Mann verhandlungsfähig ist.

Es ist der zweite Anlauf für den Prozess, der 2023 wegen einer längeren Erkrankung eines Gutachters geplatzt war.

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