Montag, 25.November 2024 | 16:34

Ampel nimmt Pläne für Agrar-Kürzungen teilweise zurück

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Die Ampel-Koalition nimmt von den Plänen zu Kürzungen von Subventionen für Landwirte teilweise Abstand.

Wie die Bundesregierung mitteilt, soll es keine Streichung der KFZ-Steuerbefreiung für die Landwirtschaft geben. Die Abschaffung der Steuerbegünstigung beim Agrardiesel werde nicht in einem Schritt vollzogen, heißt es weiter. Wirtschaftsminister Robert Habeck nannte die Änderungen einen „guten und fairen Weg“. Man sehe die Belastungen, und die jetzige Lösung helfe den Landwirten. Dem Bauernverband gehen die Pläne nicht weit genug. Verbandschef Joachim Rukwied forderte erneut, beide Kürzungsvorschläge zu kassieren. „An unserer Aktionswoche halten wir daher weiter fest.“ Die Union kritisierte die teilweise Rücknahme als nicht ausreichend.

Mit Bezug auf die KFZ-Steuerbefreiung heißt es zur Begründung, der Schritt erfolge, „um den zum Teil erheblichen bürokratischen Aufwand für die betroffenen Unternehmen zu vermeiden“. Beim Agrardiesel will die Regierung in einem ersten Schritt den Entlastungssatz in diesem Jahr um 40 Prozent kürzen. In den Jahren 2025 und 2026 soll jeweils eine Reduzierung um weitere 30 Prozent folgen. Ab 2026 soll die Subvention dann komplett wegfallen.

Etwas mehr Zeit nimmt sich die Regierung auch für die geplante Umlegung der Plastikabgabe an die EU auf die Industrie. Dies solle zum 1. Januar 2025 umgesetzt werden, teilt Regierungssprecher Steffen Hebestreit mit. Derzeit zahlt der Bund die Plastikabgabe für die Unternehmen. Zur Begründung für die spätere Umsetzung des Sparplans heißt es: „Dies ist erforderlich, um mehr Zeit zur Erarbeitung einer effizienten und möglichst bürokratiearmen Lösung zu gewinnen.“

Als ein Beitrag zur Deckung des zusätzlichen Investitionsbedarfs bei der Deutschen Bahn soll diese bis 2029 mit Eigenkapitalerhöhungen von 20 Milliarden Euro gestärkt werden. 2024 und 2025 seien dabei jeweils Eigenkapitalerhöhungen von 5,5 Milliarden Euro vorgesehen – dazu sollten auch Beteiligungserlöse eingesetzt werden. „Konkreter Umfang, Ausgestaltung, Zeitraum und Unternehmen seien noch festzulegen“, so Hebestreit.

Gegenfinanziert seien die angepassten Pläne „durch die Festlegung einer breiteren Verwendung der Einnahmen aus der Wind-Offshore-Ausschreibung im Jahr 2023 im Wind-auf-See-Gesetz auch für den allgemeinen Bundeshaushalt (780 Millionen Euro), durch einen zusätzlichen Einsparbeitrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft in Höhe von 100 Millionen Euro sowie durch Spielräume, die sich aus aktualisierten Wirtschafts- und Haushaltsdaten im Bundeshaushalt ergeben haben“. Die Regierung beziffert die damit zu schließende Lücke auf 2,5 Milliarden Euro.

Auf die Änderungen zur Aufstellung des Haushalts 2024 haben sich Kanzler Olaf Scholz, Vizekanzler Habeck und Finanzminister Christian Lindner verständigt.

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