Die von der SPD im Bund in Anbetracht der absehbaren Hochwasserschäden erneut angestoßene Debatte um eine Lockerung der Schuldenbremse hat in Mecklenburg-Vorpommern unterschiedliche Reaktionen ausgelöst.
Die AfD wies den Vorstoß zurück. „Auch Hochwasser und Starkregenereignisse gehören seit eh und je in unseren natürlichen Weltzusammenhang. Ein nachhaltig wirtschaftender Staat schafft im Vorfeld bereits Rücklagen für solche dramatischen Geschehnisse und investiert in präventive Infrastruktur in betroffenen Regionen“, begründete der AfD-Landtagsabgeordnete Martin Schmidt am Donnerstag in Schwerin die Ablehnung. Er schlug vor, Teile der Versicherungssteuer für den Katastrophenschutz einzusetzen.
Torsten Koplin von der Linksfraktion im Schweriner Landtag hingegen unterstützte den Vorschlag, die Regelung der Schuldenbremse aufgrund der angespannten Hochwasserlage auszusetzen. „Dies ist zur Bewältigung der Katastrophenlage und deren Folgen dringend erforderlich. Das ist auch die Einschätzung aus den Reihen des Katastrophenschutzes, wie der DRK-Präsidentin Gerda Hasselfeldt, die massive Investitionen in den Katastrophenschutz fordert“, erklärte Koplin. Er warnte vor „Prinzipienreiterei“. Wenn die Ampel-Regierung in Berlin auf akute Notlagen nicht mit den erforderlichen Maßnahmen reagiere und der Schuldenbremse Vorrang gebe, schade sie damit dem Land und der Bevölkerung. „Zugleich muss die engstirnige Schuldenbremse endlich grundsätzlich auf den Prüfstand und in der jetzigen Ausgestaltung tatsächlich überwunden werden“, forderte Koplin mit Blick auf die erforderlichen Investitionen für den angestrebten ökologischen Umbau.
Zuvor hatte sich auch Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) mehrfach für Änderungen der bislang geltenden Schuldenbremse ausgesprochen, die nur in eng begrenzten Notsituationen neue Schulden zulässt. „Der Bund muss die Möglichkeit haben, Zukunftsinvestitionen zum Beispiel für die Erneuerbaren Energien auch über Kredite zu finanzieren“, betonte Schwesig. Sie finde eine Schuldenregel wichtig, doch solle sich diese auf Sozial- und Personalausgaben beschränken und Kredite für Investitionen zulassen, die künftigen Generationen zugutekommen.
Der Chef der SPD-Bundestagsfraktion, Rolf Mützenich, plädierte angesichts der angespannten Hochwasserlage in Teilen Deutschlands dafür, mögliche Bundeshilfen von der Schuldenbremse auszunehmen. Die Ampel-Partner seien „gut beraten, sich offen mit der Frage zu befassen, ob die Ausnahmeregelung nach Artikel 115 neben der Ukraine und der Ahrtal-Katastrophe nicht auch für dieses Ereignis anzuwenden ist“, sagte Mützenich dem digitalen Medienhaus Table.Media (Donnerstag). Im Falle des Hochwassers sei zunächst eine Schadensbilanz nötig, aber es sei absehbar, dass die zusätzlichen Mittel für Schadensausgleich, THW, Katastrophenschutz und Deicherneuerungen Länder und Kommunen finanziell überforderten.
Als Folge eines Haushaltsurteils des Bundesverfassungsgerichts, das für Milliardenlöcher im Bundesetat sorgte, setzte der Bundestag Mitte Dezember für das Jahr 2023 die Schuldenbremse erneut aus – zum vierten Mal in Folge. Für das Haushaltsjahr 2024 will die Ampel-Regierung die Schuldenbremse vorerst nicht aussetzen. Eine Ausnahme aber soll für die Folgen der Flutkatastrophe im Ahrtal im Jahr 2021 ergebnisoffen geprüft werden. Dabei geht es um rund 2,5 Milliarden Euro. Auch für den Fall einer veränderten Lage in der Ukraine behält sich die Ampel das spätere Aussetzen und zusätzliche Kredite vor.