DDR-Rentnerinnen und -Rentner, deren Rentenansprüche bei der Überleitung aus dem DDR-Rentenrecht nicht berücksichtigt wurden, können noch bis Ende Januar eine Einmalzahlung des Bundes von 2500 Euro beantragen.
Darauf wies das Sozialministerium in Schwerin am Mittwoch hin. „Das Land Mecklenburg-Vorpommern verdoppelt diese Summe als eines von fünf Bundesländern auf insgesamt 5000 Euro“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese (SPD).
Die Antragsfrist sei ursprünglich am 30. September ausgelaufen. Viele Anspruchsberechtigte hätten aber zunächst nicht oder erst zu spät von der Einrichtung des Fonds erfahren. Deshalb sei durch eine einmalige Fristverlängerung der Bundesregierung nun noch eine Antragsstellung bis 31. Januar möglich.
Antragsberechtigt sind den Angaben zufolge bei den DDR-Renten unter anderem Beschäftigte bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post und des Gesundheits- und Sozialwesens, Beschäftigte in einer bergmännischen Tätigkeit in der Carbochemie oder Braunkohleveredlung, Balletttänzerinnen und -tänzer sowie nach DDR-Recht Geschiedene mit mindestens einem Kind, wenn ihre Netto-Rente weniger als 830 Euro beträgt.
In MV seien bisher die tatsächlichen Antragszahlen hinter den geschätzten 7200 Berechtigten zurückgeblieben. Drese bat darum, die Fristverlängerung zu nutzen, um eventuell bestehende Ansprüche zu prüfen.