Zum Start des Heizungsgesetzes fordert die Wirtschaftsweise Veronika Grimm einen höheren Preis für den Ausstoß von Klimagasen.
„Die CO2-Bepreisung zu stärken und dann den Emissionshandel einzuführen, sind deutlich wirksamer als weitere Anpassungen beim Heizungsgesetz“, sagt die Ökonomin in den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Man wird erleben, dass sich alle Akteure – sowohl die Haushalte als auch etwa die Anbieter von Heizungen – auf die Rahmenbedingungen einstellen.“
Als Ausgleich und um Akzeptanz für die Erhöhung der CO2-Preise zu schaffen, fordert Grimm zudem die Einführung des Klimageldes. Das Klimageld habe eine „sehr positive umverteilende Wirkung – zum einen von den hohen zu den niedrigen Einkommen und auch von denjenigen mit hohem hin zu denjenigen mit niedrigem CO2 Fußabdruck“, sagt die Wirtschaftswissenschaftlerin. „Eine vierköpfige Familie würde bei einem CO2-Preis von 45 Euro über 650 Euro pro Jahr zurückbekommen, bei einem CO2-Preis von 55 Euro schon über 800 Euro pro Jahr.“ Daher solle die Bundesregierung beim Klimageld „unbedingt vor der nächsten Bundestagswahl aktiv werden“.
Das Klimageld sollte Bürgerinnen und Bürger für steigende Tank- und Heizkosten entlasten. Allerdings wird die von der Ampel im Koalitionsvertrag vereinbarte Einführung angesichts der knappen Bundeskassen immer unsicherer.
Auch eine weitere Erhöhung des CO2-Preises scheint unwahrscheinlich: Bauministerin Klara Geywitz hatte sich zuletzt bereits klar gegen diesen Vorschlag ausgesprochen. „Das Modell von Frau Grimm würde dazu führen, dass alle Hausbesitzer und Mieter, die mit Öl oder Gas heizen, sofort eine teurere Heizrechnung hätten“, sagte Geywitz. „Ich bin mir nicht sicher, ob hier ein sozialer Ausgleich über den CO2-Preis gelingen kann – oder ob gerade die Menschen in den schlechtesten Häusern, die sich eine Sanierung nicht leisten könnten, auch die höchste Heizungsrechnung hätten.“
Das Heizungsgesetz – offiziell: Gebäudeenergiegesetz (GEG) – soll den Umstieg aufs klimafreundlichere Heizen beschleunigen. Neu eingebaute Anlagen müssen danach zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden; klassische Öl- und Gasheizungen können dies im Regelfall nicht leisten. Dies gilt allerdings zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten.
Der maximale Fördersatz für den Einbau von Heizungen soll für Privatleute bis zu 70 Prozent aufgestockt werden. 30 Prozent Förderung soll jeder Eigentümer erhalten können, der eine klimafreundliche Heizung einbaut. Weitere 30 Prozent sind Geringverdienern im Eigenheim vorbehalten. Außerdem gibt es einen „Klima-Geschwindigkeitsbonus“ von 20 Prozent, der sich mit der Zeit reduziert. Diese Säulen sind kombinierbar auf maximal 70 Prozent.
Die nationale CO2-Bepreisung für Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas war 2021 mit 25 Euro pro Tonne eingeführt worden, ab Januar 2024 steigt sie von derzeit 30 Euro auf 45 Euro. Das Instrument soll Anreize setzen, um den Verbrauch fossiler Brennstoffe und damit den CO2-Ausstoß zu verringern. 2025 sollen 55 Euro pro Tonne fällig werden.