Im Landkreis Rostock ist das Abbrennen von Feuerwerk zu Silvester auch in diesem Jahr in der Nähe von Reetdachhäusern verboten.
Rund um stroh- und reetgedeckte Gebäude müsse ein Abstand von 200 Metern eingehalten werden, teilte der Landkreis am Mittwoch mit. In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen dürften ebenfalls keine Raketen und Böller gezündet werden. Bei Verstößen gegen das Abbrennverbot droht demnach eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro.
Die Stadt Rostock, die außerhalb des Landkreises liegt, lädt traditionell am Neujahrstag zum großen Turmleuchten nach Warnemünde. Die Veranstalter versprachen eine Mischung aus Kunst und Show mit Licht, Musik, Feuerwerk, Laser und Video.
Auch in anderen größeren Städten und viel besuchten touristischen Orten in Mecklenburg-Vorpommern gelten klare Vorgaben für das Abbrennen von Silvester-Feuerwerk. In Schwerin ist das Abfeuern beispielsweise 150 Meter rund um brandgefährdete Objekte verboten. Dazu zählen etwa reetgedeckte Häuser, Holzlager und Tankstellen.