Wenige Tage vor dem Jahreswechsel haben Behörden und Kommunen an die Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern appelliert, beim Abbrennen von Silvester-Feuerwerken Vorsicht walten zu lassen und die geltenden Bestimmungen einzuhalten.
In größeren Städten und vielbesuchten Tourismusorten gibt es vielfach klare Vorgaben, wo Raketen abgefeuert und Leuchtfeuer entfacht werden dürfen und wo nicht. Die Stadt Greifswald veröffentlichte dazu eine Karte mit Markierungen. Zentrale Höhenfeuerwerke gibt es den Angaben zufolge nur noch in wenigen Kommunen, darunter Stralsund und Neubrandenburg sowie in einigen Ostseebädern. Rostock lädt traditionell am Neujahrstag zum großen Turmleuchten nach Warnemünde.
Schwerins Ordnungsdezernent Silvio Horn verwies auf die in der Landeshauptstadt geltenden Sicherheitsabstände. So dürften pyrotechnische Gegenständen nicht in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen gezündet werden, eine Vorschrift, die bundesweit gilt. Verboten sei das Abfeuern von Raketen zudem im Umkreis von 150 Metern um brandgefährdete Objekte wie reetgedeckte Häuser, Holzlager und Tankstellen. „Zuwiderhandlungen können mit Geldbußen bis zu zehntausend Euro geahndet werden“, sagte Horn. In einer Mitteilung warnte die Stadtverwaltung zudem vor der Verwendung illegaler Sprengkörper. Damit einher gehe die Gefahr schwerster Verletzungen bis hin zum Tod.
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) warnte vor den allgemeinen Gefahren der Silvester-Knallerei. „Vorsicht ist geboten, damit niemand Verbrennungen, starke Verletzungen und irreversible Schädigungen der Augen und Ohren davonträgt, die das ganze weitere Leben beeinträchtigen können“, erklärte Amtsdirektor Heiko Will. Die in Deutschland vertriebenen Silvester-Böller würden zwar auf ihren Schallpegel geprüft. Doch solle ein Sicherheitsabstand zur Explosion von mindestens acht Metern eingehalten und möglichst ein Gehörschutz getragen werden. Ein generelles Böller-Verbot, wie während der Corona-Pandemie, werde es in diesem Jahr nicht geben, sagte Will.
Nach seinen Angaben ist die Feuerwerksnutzung zu Silvester zur Gefahrenvorbeugung rechtlich geregelt: So dürften die Böller, die ab dem 28. Dezember gekauft werden können, nur am 31. Dezember und 1. Januar genutzt werden. Das Abbrennen von aus dem Ausland illegal eingeführten oder sogar selbstgebauten Feuerwerken gelte als Straftat. Raketen und Böller dürften in der Regel erst ab einem Alter der Personen von 18 Jahren gezündet werden. Gewerbliche Höhenfeuerwerke müssten vorab beim Landesamt angemeldet werden.
Die Tradition des Silvesterfeuerwerks steht zunehmend in der Kritik. Umwelt- und Tierschützer verweisen auf die Freisetzung von Feinstaub und den Lärmstress für Tiere. Rettungs- und Sicherheitskräfte beklagen, dass durch Feuerwerkskörper immer wieder Menschen verletzt und Brände entfacht werden. Vielfach sähen sich Rettungskräften auch gezielten Angriffen mit Böllern und Raketen ausgesetzt.