Sonntag, 24.November 2024 | 17:24

Acht Jahre Haft für Ex-Pflegeheimchefin: „Hochkriminell“

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Das Landgericht Rostock hat eine frühere Pflegeheimbetreiberin wegen Millionenbetrugs zu Lasten von Krankenkassen zu acht Jahren Haft verurteilt.

Darin bezog die Strafkammer am Montag eine vierjährige Gefängnisstrafe mit ein, die die 37-Jährige bereits seit Mai dieses Jahres absitzt. Fünf Monate werden laut Urteil wegen der überlangen Verfahrensdauer als abgebüßt angerechnet. Die Angeklagte sei des gewerbsmäßigen Betrugs in 76 Fällen schuldig, so Richter Peter Goebels.

Bei den Vorwürfen ging es um mehr als 1000 Rechnungen und einen Tatzeitraum von rund zweieinhalb Jahren zwischen Frühjahr 2013 und Herbst 2015. Die Angeklagte betrieb eine Pflegeeinrichtung in Krakow am See (Landkreis Rostock). Um die Leistungen mit der Krankenkasse abzurechnen, darunter die AOK Nord, fehlte aber die gesetzlich vorgeschriebene Stelle einer Pflegedienstleitung. Trotzdem und im Wissen darum habe die Angeklagte Rechnungen eingereicht. Der Richter ordnete an, eine Summe von rund 1,3 Millionen Euro einzuziehen.

Die Angeklagte haben sich über das Konto ihres Pflegedienstes Schmuck und Kleidung gekauft, Hotels bezahlt sich zudem selbst Lohn, Tankgeld, eine Gratifikation von 15.000 Euro und eine Bonifikation von 100.000 Euro ausgezahlt. Auch ihr damaliger Partner habe durch an ihn gezahlten Mieten von bis zu 12.000 Euro profitiert. Von Mai 2013 bis Ende 2015 hätten die ihr und ihrem Partner zugewiesenen Gelder über ein Viertel der Gesamtausgaben des Pflegedienstes ausgemacht.

Besonders hart kritisierte der Richter, dass die Verteidigerin und die Angeklagte Quittungen nachträglich einreichten, die sich aber als gefälscht herausgestellt hätten. „Veräppeln lassen wir uns von Ihnen nicht. Sie können nichts anderes als fälschen“, sagte Goebels. Er warf der Angeklagten vor, dass sie hochkriminell sei. „Im Zweifel gehen Sie über Leichen. Es ist ihnen egal.“

Dabei verwies er auch auf ein vorangegangenes Urteil aus dem Jahr 2022, wonach in der Pflegeeinrichtung der Angeklagten, Patienten schwer vernachlässigt worden seien. Bei der Angeklagten gebe es «keine Reue, keine Einsicht, null, nichts». Mit seinem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren. Die Verteidigerin hatte auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Landgericht Rostock hatte die Frau im Juni 2022 zu vier Jahren Haft wegen Freiheitsberaubung, Misshandlung Schutzbefohlener und Betrugs verurteilt. Das Urteil ist seit Anfang dieses Jahres rechtskräftig. Senioren waren dem Landgericht zufolge in der 2016 geschlossenen Einrichtung aus Gewinnsucht unter menschenverachtenden Bedingungen untergebracht.

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