Montag, 25.November 2024 | 00:46

Zunahme um 21 Prozent: Zahl der Empfänger von Asylbewerberleistungen steigt

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Die Zahl der Ausländer, die in Deutschland als Asylbewerber Leistungen erhalten, ist im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. Rund 482.300 Menschen bezogen am Jahresende 2022 Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, das waren 21 Prozent oder rund 84.000 Personen mehr als ein Jahr zuvor, wie das Statistische Bundesamt mitteilte.

Ein Grund für den Anstieg ist der russische Angriffskrieg auf die Ukraine: Unter den Asylbewerbern waren Ende 2022 rund 40.000 Ukrainerinnen und Ukrainer, ihr Anteil betrug acht Prozent. Die meisten Leistungsberechtigten stammten den Angaben zufolge mit 52 Prozent aus Asien, 29 Prozent aus Europa und 16 Prozent aus Afrika. Die häufigsten Herkunftsländer waren Syrien mit 13 Prozent, Afghanistan mit 12 Prozent und der Irak mit 11 Prozent. Bei einem Großteil der Menschen – 63 Prozent – handelte es sich um Männer, 37 Prozent waren Frauen. Knapp ein Drittel war minderjährig, 67 Prozent zwischen 18 und 64 Jahre alt und zwei Prozent älter.

Zu den Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zählen zum einen Grundleistungen zur Deckung des persönlichen notwendigen Bedarfs sowie andererseits sogenannte Leistungen in besonderen Fällen. Sie werden laut Bundesamt an Menschen gezahlt, die sich seit 18 Monaten ohne eine wesentliche Unterbrechung in Deutschland aufhalten und die Dauer ihres Aufenthalts nicht „rechtsmissbräuchlich“ beeinflussten, etwa durch die Vernichtung von Ausweispapieren oder durch Angabe einer falschen Identität.

Asylbewerber können neben Regelleistungen besondere Leistungen erhalten, etwa im Fall von Krankheit oder Schwangerschaft. Ende 2022 hatten 289.900 Menschen Anspruch darauf, wie das Bundesamt mitteilte. 57.600 von ihnen erhielten ausschließlich besondere Leistungen.

Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine waren nach dem Angriff auf ihr Land am 24. Februar 2022 zunächst nach dem Asylbewerberleistungsgesetz versorgt worden. Seit Juni 2022 sind Ukrainer mit gültiger Aufenthaltserlaubnis oder einem vorläufigen Aufenthaltsrecht in die Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (vormals Hartz IV, jetzt Bürgergeld) integriert. Neu ankommende Ukrainerinnen und Ukrainer bekommen den Angaben zufolge weiterhin Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, bis ihnen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Ende 2022 erhielten deshalb 40.000 Menschen aus der Ukraine Regelleistungen laut Asylbewerberleistungsgesetz.

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