Nach antisemitistischen Posts auf ihrem Telegram-Kanal hat der Landtag in Schwerin die parlamentarische Immunität der Abgeordneten Eva Maria Schneider-Gärtner aufgehoben.
Das Parlament machte damit am Freitag einstimmig den Weg frei für eine juristische Ahndung. Die Staatsanwaltschaft Stralsund hatte zuvor einen entsprechenden Antrag an den Landtag gestellt. Die inzwischen fraktionslose Schneider-Gärtner nahm an der Abstimmung nicht teil. Sie hatte nach Bekanntwerden der Vorwürfe im April die AfD-Fraktion verlassen.
Die Behörde ermittelt nach Angaben eines Sprechers wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Es gehe um drei volksverhetzende antisemitische Nachrichten, die Schneider-Gärtner auf ihrem Telegram-Kanal weitergeleitet und damit öffentlich gemacht haben soll, hieß es.
Die Staatsanwaltschaft strebt dem Antrag an den Landtag zufolge einen Strafbefehl an. Laut einem früheren Bericht der „Schweriner Volkszeitung“ bestreitet der Verteidiger der Abgeordneten die Vorwürfe und fordert die Einstellung des Verfahrens.
Nach Angaben von AfD-Fraktionschef Nikolaus Kramer hatte Schneider-Gärtner in einer Fraktionssitzung im April den Austritt aus der Fraktion erklärt, sich aber „auf das Entschiedenste von den Inhalten des Telegram-Kanals distanziert“. Die Fraktion habe sie verlassen, um Schaden von dieser abzuwenden.
Laut „Schweriner Volkszeitung“ hatte ein anonymer Nutzer in einem Post Juden den Tod gewünscht und ihnen vorgeworfen, Millionen Babys zu ermorden. Bei dem Post habe es sich um eine Weiterleitung gehandelt, die erst nach dem Zeitungsbericht aufgefallen sei, hatte Schneider-Gärtner dem Blatt erklärt und den zuvor öffentlichen Telegram-Kanal geschlossen.