Aus der Corona-Pandemie bekannt, erlebt die telefonische Krankschreibung ein Revival. Sie kann nun dauerhaft genutzt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) für das Gesundheitswesen verabschiedete in Berlin eine entsprechende Regelung. Anders als zu Corona-Zeiten ist die telefonische Krankschreibung aber nur bis zu fünf Tage möglich – und nicht für bis zu sieben Tage.
Die Regelung ist ab sofort in Kraft, teilte der Bundesausschuss mit. Demnach sind Voraussetzungen, dass keine Videosprechstunde möglich ist und Patientinnen und Patienten der jeweiligen Hausarztpraxis bereits bekannt sind. Zudem dürfen die Betroffenen keine schweren Symptome haben.
Gegen die Sieben-Tage-Regelung sprach sich in der Ausschusssitzung der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen aus (GKV). Ihr Vertreter argumentierte damit, dass die Möglichkeiten für Ärzte und Ärztinnen zur Einschätzung der Krankheit am Telefon deutlich abgesenkt seien. Schließlich gehe es um die Ausstellung eines Dokuments, das einen verlässlichen Beweiswert gegenüber dem Arbeitgeber haben müsse.
Ärzte-Vertreter plädierten dagegen für eine einheitliche Regelung bei Tele-Krankschreibungen. Sie verwiesen darauf, dass diese bei der bestehenden Video-Krankschreibung bereits für sieben Tage möglich sei.
Dass die telefonische Krankschreibung kommen würde, war schon vor der Ausschusssitzung klar. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach begrüßte dies schon vor der Sitzung. „Das ist eine wesentliche Entlastung für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Ärzte“, sagte er dem „Handelsblatt“. „Das Verfahren hat sich in der Pandemie bewährt und ist dann leider ausgelaufen.“
Die telefonische Krankschreibung wurde in der Corona-Pandemie eingeführt, um Hausarztpraxen zu entlasten. Die Regelung war aber im April zunächst ausgelaufen. Im Sommer beschloss der Bundestag dann ein Gesetz von Lauterbach, welches Krankschreibungen per Telefon dauerhaft möglich macht.
Angesichts der steigenden Zahl von Atemwegsinfektionen hatte die Ärzteschaft eine schnelle Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung gefordert. „Gerade in der Erkältungssaison hilft sie dabei, Ansteckungen zu vermeiden und Arztpraxen zu entlasten“, bekräftigte der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, in der „Rheinischen Post“. „Wir haben in der Corona-Pandemie die Erfahrung gemacht, dass Patienten und Ärzte sehr verantwortungsbewusst mit dieser Möglichkeit umgegangen sind.“ Es gebe keinen Grund zur Annahme, dass sich das jetzt ändern würde.
Der Gemeinsame Ausschuss ist das zentrale Selbstverwaltungsorgan im Gesundheitswesen. Neben dem GKV-Spitzenverband sind in ihm die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) vertreten.