Wer die Musik bestellt, muss auch zahlen – das gilt auch bei Aufgaben, die Kommunen vom Land erhalten. Die Städte Rostock und Schwerin sehen das Prinzip verletzt. Nun steht ein Urteil bevor.
Ums Geld geht es bei einem für Donnerstag (10.30 Uhr) angekündigten Urteil des Landesverfassungsgerichts in Greifswald. Die Städte Rostock und Schwerin hatten Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil sie sich durch ein Bundesgesetz mit gewachsenen Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe konfrontiert sehen, ohne vom Land die entsprechenden Mittel zu erhalten, so der Vorwurf.
Es geht um das sogenannte Konnexitätsprinzip. Verkürzt formuliert besagt dies: Wer die Musik bestellt, muss auch zahlen. Nach vorläufiger, während der Verhandlung vor drei Monaten geäußerten Auffassung des Gerichts findet das Prinzip keine Anwendung, weil der Bund und nicht das Land ein Gesetz verabschiedet habe. Die möglicherweise schwierige Situation der Kommunen hatte das Gericht aber anerkannt.
Laut einer jüngsten Umfrage der dpa blicken Kreise und Kommunen im Land mit Haushaltssorgen in die Zukunft. Die Bereiche Jugend und Soziales verursachen demnach besonders hohe Kosten.