Sonntag, 24.November 2024 | 10:22

Verbraucher aufgepasst: Das ändert sich im Dezember!

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Die Deutsche Bahn ändert den Fahrplan und erhöht zum Teil die Preise, Google löscht inaktive Konten, der Mindestlohn in der Pflege steigt und eine weitere Million EM-Tickets wird verkauft. Dies und anderes erwartet Sie im neuen Monat.

Bürgergeld steigt

Wer auf Sozialhilfe oder Bürgergeld angewiesen ist, bekommt ab Januar 2024 mehr Geld. Alleinstehende Erwachsene erhalten 563 Euro im Monat, 61 Euro mehr als bisher. Paare in Bedarfsgemeinschaften bekommen dann je Partner 506 statt wie bisher 451 Euro. Der Bundesrat hat einer Verordnung des Bundessozialministeriums bereits im September zugestimmt. Dabei wird das Geld für den Januar 2024 spätestens am Freitag, 29. Dezember 2023, auf dem Konto der Anspruchsberechtigten sein, weshalb die Erhöhung auch schon in diesem Monat Erwähnung findet.

Deutsche Bahn ändert Fahrplan und Preise

Ab dem 10. Dezember gilt bei der Deutschen Bahn ein neuer Fahrplan. Der Winter-Fahrplan ist bis zum 8. Juni 2024 gültig. Die Preise für eine Bahncard 25 erhöhen sich um 4,9 Prozent, die Flex-Preise steigen ebenfalls um durchschnittlich 4,9 Prozent. Dafür können Kunden künftig auch bei den Flexpreisen durch frühzeitiges Buchen sparen. Auch die Preise für die Bahncard 100 und Streckenzeitkarten steigen um durchschnittlich 4,9 Prozent. Der Super-Sparpreis bleibt hingegen mit 17,90 Euro unverändert, ebenso der Sparpreis mit 21,90 Euro.

Mit dem neuen Jahresfahrplan sollen Reisende von Berlin noch besser nach Bayern kommen. Zwischen München und Berlin soll die Anzahl der Sprinter durch eine zusätzliche zweistündliche Sprinterlinie verdoppelt werden. Zudem soll es eine neue zusätzliche zweistündliche Verbindung auf der Strecke Berlin – Wuppertal – Köln geben. Hierbei entfällt künftig die Zugteilung in Hamm (Westfalen), wodurch sich die Fahrtzeit um bis zu 10 Minuten verkürzt. Durch diese neue Verbindung entsteht zwischen Hannover und Berlin ein Halbstundentakt.

Da bei den Verbindungen von Berlin nach Bayern und Nordrhein-Westfalen zusätzliche Verbindungen und längere Züge zum Einsatz kommen sollen, erhöht sich das Sitzplatzangebot auf diesen Strecken um bis zu 25 Prozent.

Bundesländer starten in die Winterferien

Für Millionen Schüler und Lehrer geht es diesen Monat in die Weihnachtsferien. Als erste Bundesländer starten Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, das Saarland und Sachsen-Anhalt am 21. Dezember.

Google löscht inaktive Konten

Google möchte ab dem neuen Monat mit der Löschung von Nutzerkonten beginnen, die länger als zwei Jahre nicht genutzt wurden. Diese Änderung soll die Sicherheit erhöhen, da ungenutzte Konten anfälliger für Angriffe sind. Wer sich mindestens alle zwei Jahre in seinem Google-Konto anmeldet, gilt als aktiv – das Konto wird dann nicht gelöscht.

Feiertage im Dezember

Der erste und zweite Weihnachtstag am Montag, den 25. Dezember und am Dienstag, den 26. Dezember sind gesamtdeutsche Feiertage. Wer sich rund um Weihnachten selbst vier Urlaubstage zum Geschenk macht, kann insgesamt zehn Tage zum Jahresende durchpusten. Zeitraum: 23. Dezember (Samstag) bis 1. Januar (Montag).

Mindestlohn in der Pflege steigt

Bevor zum Anfang des neuen Jahres der gesetzliche Mindestlohn steigt, wird auch der abgekoppelte Mindestlohn für die Pflege angehoben. Für die rund 1,3 Millionen Beschäftigten in Einrichtungen, die unter diese Regelung fallen, bedeutet das ab dem 1. Dezember mehr Geld. Pflegehilfskräfte erhalten nach Angaben des Gesundheitsministeriums statt 13,90 dann 14,15 Euro, qualifizierte Pflegehilfskräfte erhalten 15,25 Euro (vorher 14,90 Euro) und für Pflegefachkräfte steigt der Mindestlohn auf 18,25 Euro (von 17,65 Euro).

Nebenkostenabrechnung für viele Mieter wird fällig

Spätestens zwölf Monate nach Ende der Abrechnungsperiode muss der Vermieter die Nebenkostenabrechnung geschickt haben. Für das Betriebsjahr 2022 etwa endet die Frist am 31. Dezember 2023. Ansonsten werden Forderungen des Vermieters gegenstandslos. Denkbar sind je nach Vertrag aber auch andere Zeitabschnitte. Grundsätzlich dürfen nur Nebenkosten abgerechnet werden, die im Mietvertrag erwähnt sind.

KFZ-Versicherung – Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung

Normalerweise laufen die KFZ-Versicherungen über ein Jahr. Anders als bei anderen Versicherern gibt es bei der Autoversicherung die Möglichkeit, mit nur einem Monat Frist zum 30. November zu kündigen, also nicht mit drei Monaten wie sonst üblich. Aber: Erhöht der Anbieter die Beiträge, ist auch noch im Dezember ein Wechsel möglich. In diesem Fall greift auch das Sonderkündigungsrecht.

Ende der Strom- und Gaspreisbremsen

Bundesfinanzminister Christian Lindner hat die Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme zum Jahresende für beendet erklärt. Mit den Preisbremsen greift der Staat bereits seit März 2023 offiziell seinen Bürgern unter die Arme, um die seinerzeit überbordenden Energiekosten zu stemmen. Rückwirkend galten diese bereits für Januar und Februar. Durch die Energiepreisbremsen werden 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs des Arbeitspreises – beim Gas auf 12 Cent, beim Strom auf 40 Cent – jeweils pro Kilowattstunde gedeckelt. Der darüberliegende Verbrauch wird zum Arbeitspreis des aktuellen Gas- oder Stromtarifs abgerechnet.

Das Vergleichsportal Verivox kommt in einer Analyse zu dem Schluss, dass das Ende der Preisbremsen für die meisten Haushalte nur einen geringen Preiseffekt hat. Das gilt auch für die teure Grundversorgung. Hier steigen die Jahreskosten bei Strom unterm Strich um 5 Euro (0,3 Prozent), bei Gas um 82 Euro (2,8 Prozent).

Weitere Million Tickets für Fußball-EM werden verkauft

Am 3. Oktober startete die Bewerbungsphase für Tickets für die Fußball-EM 2024 in Deutschland. Bereits nach 24 Stunden waren mehr als 7,8 Millionen Ticketanfragen für die begehrten 1,2 Millionen Karten in der ersten Verkaufsphase eingegangen. Ab dem 2. Dezember werden nach der Gruppenauslosung eine weitere Million Tickets verkauft. Sie gibt es nur digital und in personalisierter Form. Damit soll unter anderem dem unkontrollierten Verkauf auf dem Schwarzmarkt entgegengewirkt werden.

Bestimmte Rasenmäher unterliegen Versicherungspflicht

Sogenannte Aufsitzrasenmäher, die besonders auf großen Grundstücken zum Einsatz kommen, unterliegen wegen einer EU-Richtlinie ab dem neuen Monat der allgemeinen Haftpflicht oder KFZ-Haftpflicht, sofern sie zwischen 6 und 20 Kilometer pro Stunde schnell fahren können. Wird das Fahrzeug hingegen nur auf privatem Grundstücken genutzt, entfällt die Versicherungspflicht.

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