Dienstag, 26.November 2024 | 10:46

FDP: Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen in MV aufheben

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Zur Ankurbelung des stationären Einzelhandels in Mecklenburg-Vorpommern sollte aus Sicht der FDP das generelle Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen fallen.

„Schließlich bieten gerade die Sonntage enormes Umsatzpotenzial für die Händler“, äußerte die FDP-Landtagsabgeordnete Sandy van Baal am Montag. Der Einzelhandel leidet derzeit unter Flaute, weil die Menschen angesichts stark gestiegener Preise stärker aufs Geld achten.

In Mecklenburg-Vorpommern sei der Einzelhandel in großen Teilen unternehmergeführt. „Die Inhaber arbeiten hier noch selbst und sollten deshalb auch ihre eigenen Entscheidungen treffen können.“ Das grundsätzliche Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen schränke die unternehmerische Freiheit ein. „Das ist gerade in diesen wirtschaftlich unruhigen Zeiten fatal“, so van Baal.

Der Landtag berät derzeit über eine Neufassung des Ladenöffnungszeiten-Gesetzes zur Ausweitung seiner Bäderregelung. Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD) will gleiche Bedingungen wie im benachbarten Schleswig-Holstein schaffen, wie er jüngst im Landtag sagte. Der oppositionellen FDP geht das nicht weit genug.

Die aktuelle, noch bis zum 14. April 2024 gültige Bäderregelung gilt für 62 touristische Orte in MV, Ortsteile und herausragende Freizeiteinrichtungen. Sie ermöglicht bislang vom 15. April bis 30. Oktober eines Jahres Sonntagsöffnungen. Nur wenn Ostern in den März fällt, dürfen Geschäfte auch schon ab dem 15. März sonntags öffnen. In Schleswig-Holstein gilt die Bäderverordnung für die Zeiträume vom 17. Dezember bis zum 8. Januar und vom 15. März bis zum 31. Oktober.

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