Dienstag, 26.November 2024 | 14:29

Habeck: Strom- und Gaspreise könnten nach Klage steigen

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Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass 60 Milliarden Euro aus Corona-Krediten nicht für andere Vorhaben genutzt werden dürfen, stellt die Bundesregierung vor Probleme. Wirtschaftsminister Habeck fürchtet steigende Energiepreisen für Haushalte und Unternehmen – und kritisiert Merz und die Union.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck geht davon aus, dass die Energiepreise in Deutschland infolge des Haushaltsurteils des Bundesverfassungsgerichts unter Umständen deutlich steigen könnten. Habeck sagte im Deutschlandfunk, das Urteil beziehe sich seiner Ansicht nach auch auf den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF). „Damit müssen wir umgehen“, betonte er. „Das heißt aber im Klartext, dass wenigstens für die Zukunft – der soll ja andauern bis zum Sommer 2024 – die Bürgerinnen und Bürger höhere Strom- und gegebenenfalls höhere Gaspreise bekommen werden“, sagte Habeck.

Zur Ankündigung von Unionsfraktionschef Friedrich Merz, auch den WSF auf Verfassungsmäßigkeit prüfen zu lassen, sagte Habeck, das Urteil beziehe sich seiner Ansicht nach auch auf diesen Fonds. Die Union müsse nicht klagen. Die Dankesschreiben für steigende Energiepreise könnten die Bürgerinnen und Bürger an die Union richten, so Habeck. „Sollten wir in eine Krise reingeraten, werden wir die Gas- und die Strompreisbremse nicht mehr ziehen können. Dann werden wir höhere Gas- und Strompreise und Fernwärmepreise haben.“

Es werde bedeuten, „dass die Netzentgelte, die durch die Krise letztes Jahr höher gewesen sind, dadurch nicht mehr abgedeckelt werden können, also dadurch höhere Stromkosten kommen für alle Menschen in Deutschland, für die Unternehmen wie für die Verbraucher“. Die Preisbremsen für Strom und Gas gelten noch bis zum 31. März. Die Preise werden dabei für einen Großteil des Verbrauchs von Privathaushalten gedeckelt – für Strom bei 40 Cent und für Gas bei 12 Cent je Kilowattstunde. Die Marktpreise sind inzwischen aber so stark gesunken, dass die Deckel für die meisten Haushalte irrelevant sein dürften.

Wie geht es mit der Schuldenbremse weiter?
Das Urteil werde jedoch auch erhebliche Auswirkungen auf die deutsche Industrie haben, betonte Habeck. Es sei wichtig zu verstehen, dass die Klage weniger dem Klimaschutz schade, sondern die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Wirtschaft gefährde. Um international wettbewerbsfähig zu sein, müsse die Industrie auf nachhaltigere Produktionsmethoden umstellen. Ohne staatliche Subventionen werde dies wahrscheinlich nicht passieren. „Es geht um die Kernsubstanz der deutschen Wirtschaft, die ist angegriffen mit dem Urteil“, sagte Habeck.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in der vergangenen Woche eine Umwidmung von Krediten von 60 Milliarden Euro im Haushalt 2021 für nichtig erklärt. Sie waren zur Bewältigung der Corona-Krise genehmigt worden, sollten aber für Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft eingesetzt werden. Nun stehen die Milliarden nicht zur Verfügung. Offen ist, inwiefern das Urteil darüber hinaus Folgen für den Umgang mit schuldenfinanzierten Sondervermögen in Bund und Ländern haben könnte.

Die Bewertung, wie das Urteil umgesetzt werde, dauere in der Bundesregierung an, betonte der Vizekanzler. Allein durch eine Maßnahme werde der Ausfall nicht kompensiert werden können. „Wenn ich den einen Vorschlag hätte, hätte ich den schon längst unterbreitet“, betonte Habeck. 60 Milliarden Euro könne man nicht einfach so zusammenkratzen. Mit Blick auf eine eventuelle erneute Aussetzung der Schuldenbremse mit der Begründung einer Notlage betonte der Wirtschaftsminister: „Das Jahr 2023 war ein Jahr, in dem wir außergewöhnliche Ereignisse noch immer verarbeiten mussten, und zwar externe Ereignisse.“ Er wolle aber nicht spekulieren.

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